Freiwilliges Engagement

Dreyer bittet Bundesfamilienministerin Schröder um Planungssicherheit beim Zivildienst

Die rheinland-pfälzische Familienministerin Malu Dreyer hat sich in einem Brief an Bundesfamilienministerin Kristina Schröder mit der dringenden Bitte gewandt, alle Verlängerungsanträge von Zivildienstleistenden über den 30. Juni 2011 hinaus zu genehmigen und zu finanzieren, und den Trägern damit ein deutliches Signal zu geben, mit den Zivildienstleistenden planen zu können.

02.02.2011

Dreyer wies darauf hin, dass derzeit im Bundesrat die Länder den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Bundesfreiwilligendienstes beraten, in dem eine Änderung des Zivildienstgesetzes vorsieht, dass alle Zivildienstleistenden zum 30. Juni 2011 zu entlassen sind, aber freiwillig ihren Dienst noch bis Ende 2011 verlängern können. Diese Option auf eine Verlängerung müsse gegeben werden, da sie für die Trägerverbände und Einsatzstellen eine deutliche Erleichterung des Übergangsmanagements zum neuen Bundesfreiwilligendienst und damit letztendlich eine gewisse Planungssicherheit darstellt, so Dreyer in ihrem Brief. „Es ist wichtig, dass der freiwillige zusätzliche Zivildienst großzügig ermöglicht wird und sowohl den Zivildienstleistenden als auch den Dienststellen Handlungssicherheit gegeben wird.“

Ministerpräsident Kurt Beck hatte in der vergangenen Woche alle Trägerverbände des Zivildienstes und der Jugendfreiwilligendienste zu einem Meinungsaustausch zum neuen Bundesfreiwilligendienst eingeladen. Er wurde unter anderem von der LIGA der Wohlfahrtsverbände gebeten, dass sich die Landesregierung bei der Bundesfamilienministerin dafür einsetzt, dass die Finanzierung der Bundesförderung für die Verlängerungsmonate des Zivildienstes für alle freiwillig verlängernden Zivildienstleistenden gesichert sein muss.

„Die Trägerverbände und Einsatzstellen haben aber momentan allen Grund zur Annahme, dass aufgrund nunmehr fehlender Bundesmittel nicht alle Verlängerungsanträge genehmigt werden. Andererseits werden offensichtlich Einberufungen für die Monate Februar bis Juni 2011, zu denen die jungen Männer und die Einsatzstellen ihr Einverständnis gegeben haben, dann nicht vollzogen, wenn die Verlängerungsoption nicht in Anspruch genommen wird“, so Dreyer weiter. Die Folge sei eine nicht hinnehmbare Planungsunsicherheit bei Trägerverbänden und Dienstpflichtigen.

Herausgeber: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen des Landes Rheinland-Pfalz

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