Diskussionsentwurf
DIJuF-Hinweise zur Modernisierung des Kindschaftsrechts


Das BMJ hat einen Diskussionsentwurf zur Reform des Kindschaftsrechts (KiMoG) vorgelegt. Das DIJuF begrüßt die Modernisierung, insbesondere in Bezug auf die Rechte des Kindes, die gemeinsame Sorgeverantwortung nicht verheirateter Eltern, den Schutz gewaltbetroffener Eltern und das Pflegekindschaftsrecht.
27.02.2025
Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat im Dezember 2024 einen Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Kindschaftsrechts – Modernisierung von Sorgerecht, Umgangsrecht und Adoptionsrecht (Kindschaftsrechtsmodernisierungsgesetz – KiMoG) als Diskussionsentwurf vorgelegt.
Hierzu hat das DIJuF Hinweise veröffentlicht. Das Institut begrüßt den Entwurf zu einer Modernisierung des Kindschaftsrechts ausdrücklich. Er bringt wesentliche Verbesserungen für die Rechte des Kindes, die gemeinsame Sorgeverantwortung nicht verheirateter Eltern, den Schutz des gewaltbetroffenen Elternteils sowie für die Kodifizierung des Pflegekindschaftsrechts. Die Hinweise des DIJuF konzentrieren sich auf diese Rechtsbereiche.
Die letzte umfassende Reform des Kindschaftsrechts erfolgte 1998 durch das Kindschaftsrechtsreformgesetz (BGBl. 1997 I, 2942).
Weiterführende Informationen
Quelle: Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e. V. (DIJuF) vom 06.02.2025
Materialien zum Thema
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Broschüre
Fallkonferenzen im Jugendstrafrecht. Wenn schon, dann richtig!
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Anleitung / Arbeitshilfe
Arbeitshilfe „Rechte- und Schutzkonzepte – Praxistipps für die Jugendförderung in NRW“
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Monographie / Buch
Extrem neutral? Verfassungs-, Sozial- und Datenschutzrecht?
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Stellungnahme / Diskussionspapier
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Rechtsexpertise: Gesetzliche Altergrenzen im jungen Erwachsenenalter