Forschung

Deutschland: Beschämender Umgang mit Ex-Kindersoldaten

Ehemalige Kindersoldaten sind im deutschen Asylverfahren benachteiligt. Das deutsche Asylrecht geht nur unzureichend auf die besonderen Erfordernisse dieser Flüchtlingsgruppe ein. Zu diesem Ergebnis kommt die Studie „Zwischen Angst und Hoffnung - Kindersoldaten als Flüchtlinge in Deutschland“, die vom Kinderhilfswerk terre des hommes und dem Bundesfachverband Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge (B-UMF) vorgestellt wurde.

05.11.2009

In der Studie wird die Situation ehemaliger Kindersoldaten analysiert, die als Flüchtlinge nach Deutschland gekommen sind. Dabei wird deutlich, dass weder im Asyl- noch im Aufnahmeverfahren die besondere Situation dieser Flüchtlingsgruppe berücksichtigt wird. Nur in wenigen Fällen erfolgt eine altersgerechte Unterbringung oder eine Betreuung. „Die Aufnahme der jungen Flüchtlinge muss sich am Kindeswohl orientieren. Sie suchen Schutz und dieser wird ihnen in Deutschland vielfach nicht ausreichend gewährt“, meint Thomas Berthold vom B-UMF.

So wird auch bei den Anhörungen im Asylverfahren keine Rücksicht auf traumatische Erfahrungen genommen. „Hier besteht dringender Handlungsbedarf. Der neue Koalitionsvertrag sieht zwar ein internationales Engagement Deutschlands gegen den Einsatz von Kindern als Soldaten vor. Er beinhaltet jedoch keine Maßahmen zu einer kindgerechten Ausgestaltung des hiesigen Asylverfahrens“, so Andreas Meißer, terre des hommes-Referent für Kinderrechte. „Es ist ein positives Signal, dass der ausländerrechtliche Vorbehalt zur Kinderrechtskonvention endlich aufgehoben werden soll. Dies muss jedoch auch entsprechende Änderungen im Asylrecht mit sich bringen.“ Thomas Berthold vom B-UMF ergänzt: „Kinderspezifische Fluchtgründe wie sie bei ehemaligen Kindersoldaten vorliegen, müssen endlich anerkannt werden.“

Quelle: PM terre des hommes

 

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