Sozialpolitik

Deutscher Verein fordert Stromkosten für Hartz-IV-Haushalte neu zu bemessen

Die Stromkosten vieler Haushalte in der Grundsicherung und Sozialhilfe sind oft höher, als die gezahlten Pauschalen. Mit der Folge, dass sie in Zahlungsrückstände geraten und sogar Stromsperren in Kauf nehmen müssen. Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V. macht Vorschläge für eine alternative Bemessung der Kosten für Haushaltsenergie und die dezentrale Warmwasserbereitung.

15.04.2019

Die Verbraucherpreise für Strom sind seit 2010 dreimal stärker angestiegen als die Verbraucherpreise insgesamt. Das ist insbesondere für Haushalte mit niedrigen Einkommen ein ernsthaftes Problem. Im Jahr 2017 hatten 4,8 Millionen Haushalte Stromschulden.

Haushalte der Grundsicherung und Sozialhilfe erhalten zwar Geld von den Jobcentern und Sozialämtern in Form festgesetzter Pauschalen, um ihren notwendigen Lebensunterhalt und damit auch ihre Stromkosten zu bestreiten. Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V. sieht in der derzeit geltenden Bemessung der Pauschalen jedoch erhebliche Risiken, dass die tatsächlichen Stromkosten nicht ausreichend erfasst werden. Ein wichtiger Grund hierfür sei, dass bestehende Preisunterschiede beim Strom nicht genau genug abgebildet werden.

Der Deutsche Verein schlägt deshalb vor, nicht mehr nur bundesdurchschnittliche Kosten, sondern den Stromverbrauch der Haushalte zum Ausgangspunkt der Bemessung des Bedarfs an Haushaltsenergie zu machen. Dabei geht es nicht darum, dass die Jobcenter und Sozialämter einfach alle anfallenden Stromkosten übernehmen sollten. Vielmehr soll auf Grundlage der tatsächlichen Stromverbräuche ein realistischer durchschnittlicher Verbrauchswert ermittelt und nach Haushaltsgrößen differenziert werden. Diese Durchschnittswerte könnten dann mit den regional z. T. deutlich unterschiedlichen Preisen für die Berechnung der anzuerkennenden Stromkosten zugrunde gelegt werden. Der "Stromspiegel für Deutschland" ist ein Modell dafür, wie ein solcher mittlerer Verbrauch realistisch ermittelt werden kann.

"Bislang müssen sehr viele Haushalte der Grundsicherung und Sozialhilfe bei anderen lebensnotwendigen Gütern sparen, um ihre Stromkosten zu decken. Oder sie geraten in Zahlungsrückstände bei den Energieversorgern, was Stromsperrungen, Überschuldung und schlimmstenfalls den Verlust der Wohnung zur Folge hat", mahnt Michael Löher, Vorstand des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. "Mit unserem Lösungsvorschlag können Haushalte der Grundsicherung ihre Stromkosten decken und haben gleichzeitig die Möglichkeit und den Anreiz, ihre Stromkosten zu senken."

Weitere Informationen stehen in der Problemanzeige des Deutschen Vereins (PDF, 324 KB) als Download zur Verfügung.

Hintergrund

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. ist das gemeinsame Forum von Kommunen und Wohlfahrtsorganisationen sowie ihrer Einrichtungen, der Bundesländer, der privatgewerblichen Anbieter sozialer Dienste und von den Vertretern der Wissenschaft für alle Bereiche der Sozialen Arbeit, der Sozialpolitik und des Sozialrechts. Er begleitet und gestaltet durch seine Expertise und Erfahrung die Entwicklungen u.a. der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik, der Sozial- und Altenhilfe, der Grundsicherungssysteme, der Pflege und Rehabilitation sowie der Migration und Integration. Der Deutsche Verein wird gefördert aus Mitteln des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Quelle: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. vom 10.04.2019

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