Kinder- und Jugendschutz
Deutscher Kinderschutzbund warnt vor E-Shisha-Rauchen und fordert ein Verbot des Verkaufs an Kinder
Der Deutsche Kinderschutzbund Bundesverband fordert ein Verbot für den Erwerb von E-Shishas durch Kinder.
27.06.2014
"Die Auswirkungen des E-Shisha-Rauchens und die Folgen auf die Gesundheit sind nicht absehbar. Deshalb fordern wir, dass der Verkauf der E-Shishas an Kinder verboten wird. Zugleich wollen wir Eltern für die potentielle Problematik sensibilisieren", so Christian Zainhofer, Vizepräsident des Deutschen Kinderschutzbundes.
Der Deutsche Kinderschutzbund warnt vor dem E-Shisha-Rauchen und sieht dabei generelle Gefahren für die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen. Christian Zainhofer: "Die coole E-Shisha, die man auf dem Spielplatz vor seinen Freundinnen und Freunden raucht, kann einen Weg zu psychischen Abhängigkeiten und den Einstieg in den Konsum von Zigaretten, Joints oder richtigen Shishas vorbereiten und das gilt es zu verhindern. Eltern, die ihre Kinder beim Rauchen der E-Shishas antreffen, sollten mit ihnen sprechen, versuchen die Motivation dafür zu verstehen und die Kinder auf die Gefahren für ihre Gesundheit hinweisen."
Aus Sicht des Kinderschutzbundes bahnt sich ein neuer, für Kinder und Jugendliche nicht ungefährlicher Trend seinen Weg: die E-Shisha. Als ungefährlich von den Herstellern deklariert, kann nun jedes Kind zum Beispiel an Tankstellen und in Läden, die in fröhlichen Farben gehaltene, elektronische Wasserpfeife kaufen. Diese sehen ähnlich aus wie Kugelschreiber und es gibt sie mit Himbeer-, Erdbeer- oder Kiwigeschmack. Weil die sogenannte "Shisha to go" keinen Teer und kein Nikotin enthält, ist sie aber nicht als Tabak-Produkt gekennzeichnet und unterliegt nicht Abgabebeschränkung nach § 10 des Jugendschutzgesetzes. Sie kann daher von Kindern und Jugendlichen im Rahmen ihrer Geschäftsfähigkeit uneingeschränkt gekauft werden. Christian Zainhofer: "Die Hersteller werben damit, dass statt Teer und Nikotin "Aromen" enthalten werden. Leider ist es jedoch so, dass die E-Shishas auch ungeprüfte Inhaltsstoffe enthalten können, zumal, wenn die enthaltenen Liquide, die häufig in China hergestellt werden, keiner Produktkontrolle unterliegen. Davor warnt sogar die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung."
Quelle: Deutscher Kinderschutzbund e.V. vom 26.06.2014
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