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Deutscher Juristinnenbund zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen 2012
Der Deutsche Juristinnenbund (djb) fordert zum internationalen Tag gegen Gewalt gegen Frauen ein deutlicheres Engagement auf Bundes- und Landesebene zur Verbesserung des Schutzes vor häuslicher Gewalt gegen Frauen und Kinder.
26.11.2012
Gewalt gegen Frauen und Kinder bleibt unverändert auch in Deutschland ein erhebliches Problem, dem umfassend und konsequent entgegenzuwirken ist.
Auch zehn Jahre nach Erlass des Gewaltschutzgesetzes in Deutschland ist leider festzustellen, dass Deutschland nach wie vor in vielen Einzelfragen noch fast am Anfang des Weges steht. Die bereits begonnenen strukturierten Maßnahmen zur Intervention müssen weiter entwickelt, intensiviert und möglichst flächendeckend angeboten werden.
Besonders hervorzuheben ist die fehlende bundeseinheitliche Finanzierung von Frauenschutzhäusern und anderen Frauenschutzeinrichtungen, Fachberatungsstellen, Täterarbeit etc. Damit ist eine flächendeckende und umfassende präventive und auch interventive Arbeit nach wie vor erschwert.
Deutschland ist gehalten, die Europarats-Konvention gegen Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt vom 11. Mai 2011, die Teile der vorgenannten Maßnahmen benennt, umgehend zu ratifizieren und umzusetzen. Bisher wurde diese Konvention lediglich unter Vorbehalt unterzeichnet.
Ratifizierung bedeutet dann auch, dass umgehend ein leistungsstarkes und überstaatlich wie innerstaatlich vergleichbares Monitoring entwickelt werden muss. Wie sich aus der im Oktober vorgestellten Umfrage des djb ergibt, fehlt es an einer einheitlichen Definition des Begriffes häuslicher Gewalt in Deutschland und Europa für alle Bereiche, insbesondere für Polizei, Justiz und Opferunterstützungseinrichtungen. Dies erschwert die genaue Erfassung der tatsächlichen Bedarfe und dem folgend die zielgenaue Steuerung der fachkundigen Unterstützungsarbeit gegenüber den Opfern.
Quelle: Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 26.11.2012
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