Familienpolitik

Deutscher Familienverband rät Familien: Kindergeld für Volljährige retten

Für Familien mit volljährigen Kindern in Ausbildung wird es höchste Zeit, die Einkünfte und Bezüge des Kindes zu prüfen. Übersteigen diese im Jahr 2009 insgesamt den Betrag von 7.680 Euro, muss das Kindergeld nämlich zurück gezahlt werden oder der Kinderfreibetrag wird nicht gewährt.

17.12.2009

„Wenn dieser Grenzbetrag auch nur um einen Euro überschritten wird, kann das einen Verlust von 1.968 Euro und, je nach Kinderzahl und Höhe des zu versteuernden Einkommens, mehr bedeuten“ warnt der Vizepräsident des Deutschen Familienverbandes Hellmut Steuck.

„Aber selbst wenn das Bruttoeinkommen den Grenzbetrag überschreitet, ist noch nicht alles verloren“, so Steuck weiter. Die für das Kindergeld zuständige Verwaltung zieht vom Bruttoentgelt Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie eine Werbungskostenpauschale ab. Damit sollen Kosten, die zwangsläufig für die Ausbildung erbracht werden, berücksichtigt werden. Hierzu gehören vor allem Fahrtkosten zum Ausbildungsplatz, die sogenannte Entfernungspauschale. Aber auch Lernmittel, der überwiegend beruflich genutzte Computer, Beiträge zu Berufsverbänden und Gewerkschaften sowie beruflich veranlasste Kontoführungsgebühren mindern das Einkommen. Sind die tatsächlichen Kosten höher als die Pauschale von 920 Euro können sie geltend gemacht werden. Das Sammeln von Belegen kann bares Geld wert sein, heißt es beim Deutschen Familienverband.

Der Verband weist außerdem darauf hin, dass viel zu selten daran gedacht wird, einen Teil der Vergütung direkt in eine steuer- und sozialversicherungsfreie betriebliche Altersversorgung umzuwandeln.

Der wichtigste Rat des Deutschen Familienverbandes: Wenn der Verlust des Kindergeldes wegen zu hohen Einkommens des Kindes droht, sollte ein Experte, wie zum Beispiel ein Steuerberater, hinzu gezogen werden. 

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