Kinder- und Jugendarbeit

Deutsche Sportjugend: Bundesfreiwilligendienst im Sinne des Sports umsetzen

Die Deutsche Sportjugend und der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) sehen im Entwurf für einen Bundesfreiwilligendienst gute Perspektiven für das soziale Engagement in Sportvereinen und Sporteinrichtungen.

26.11.2010

Ingo Weiss, Präsidiumsmitglied des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) und Vorsitzender der Deutschen Sportjugend, hat den von Bundesfamilienministerin Kristina Schröder und den Koalitionsfraktionen vorgestellten Entwurf für einen Bundesfreiwilligendienst als Startschuss für die konkrete Umsetzung eines freiwilligen Engagements anstelle des bisherigen Zivildienstes bezeichnet.

„Jetzt kommt es darauf an, den neuen Dienst mit bestehenden Freiwilligenstrukturen wie dem Freiwilligen Jahr im Sport abzustimmen. Es geht um Planungssicherheit bei Dauer, Finanzierung und Inhalten", sagte Weiss, Vorsitzender der Deutschen Sportjugend (dsj). Er begrüßte die Absicht, den Dienst verstärkt für Belange sozialer Integration einzusetzen: „Hier ist der Sport durch seine integrative Kraft und Erfolge bei der Arbeit sozial benachteiligten Kindern und Jugendlichen sowie Migrantinnen und Migranten ein starker Partner für den Bundesfreiwilligendienst.“

Im von der dsj koordinierten Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) im Sport engagieren sich zurzeit bundesweit 2000 junge Menschen. Im Mittelpunkt steht die sportliche Betreuung von Kindern und Jugendlichen in Vereinen und Sporteinrichtungen, die regelmäßig Spiel-, Sport- und Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche anbieten. Der Bundesfreiwilligendienst, der am 1. Juli 2011 eingeführt wird, soll rund 35.000 Menschen pro Jahr die Möglichkeit zum gemeinnützigem Einsatz bieten. Er soll das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) und Freiwillige Äkologische Jahr (FÄJ) ergänzen und gemeinsam mit bestehenden Freiwilligendiensten durchgeführt und verwaltet werden.

Der Gesetzentwurf sieht vor:

 

  • Der Bundesfreiwilligendienst soll Männern und Frauen jeden Alters nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht offen stehen.
  • Wie in den Jugendfreiwilligendiensten soll der Einsatz im Bundesfreiwilligendienst in der Regel zwölf, mindesten sechs und höchstens 24 Monate dauern.
  • Der Bundesfreiwilligendienst ist vergleichbar einer Vollzeitbeschäftigung zu leisten. Sofern die Freiwilligen älter als 27 Jahre sind, ist auch Teilzeit von mindestens 20 Wochenstunden möglich.
  • Wie der Zivildienst soll auch der Bundesfreiwilligendienst arbeitsmarktneutral sein. Er soll nicht zu einer Verdrängung oder einem Ersatz regulärer Arbeitskräfte führen, sondern allein unterstützende Tätigkeiten beinhalten.
  • Der Bundesfreiwilligendienst soll in den bisher von Zivildienstleistenden besetzten Plätzen und Bereichen geleistet werden können. Die Einsatzbereiche sollen auf andere Einsatzbereiche wie z. B. Sport, Integration, Kultur und Bildung erweitert werden.
  • Die Freiwilligen werden gesetzlich sozialversichert.
  • Das Taschengeld und die übrigen Leistungen werden nicht vorgegeben, sondern frei vereinbart.

 Quelle: dsj-Newsletter Nr. 34 / 25.11.201

 

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