Kinderschutz

Defizite im Kinderschutz - Interview mit Professor Reinhart Wolff

Interview mit Professor Reinhart Wolff zu Fehlern im Kinderschutz: „Eine neue ‚Sicherheitskultur’ mit managerialem Autoritarismus ist kein Beitrag zur Qualitätsverbesserung.“

17.08.2010

 

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Copyright: Die Kinderschutz-Zentren

Professor Reinhart Wolff wurde in einem Hintergrundgespräch von Dr. Timo Müller (Die Kinderschutz-Zentren) zum Thema „Fehler im Kinderschutz“ befragt. Der emeritierte Professor der Sozial- und Erziehungswissenschaften ist Leiter des Forschungs- und Entwicklungsprojekts des NZFH (Nationales Zentrum Frühe Hilfen) „Aus Fehlern lernen. Qualitätsmanagement im Kinderschutz“ und Sprecher des Kronberger Kreises für Qualitätsentwicklung.

Herr Wolff ist Vortragsreferent auf dem Fachkongress „Kinderschutzforum 2010“, das vom 8. bis 10. September 2010 in Düsseldorf stattfindet.

Dr. Müller: Sehr geehrter Herr Professor Wolff, der Bremer Kinderschutz-Fall „Kevin“ im Jahr 2006 fand eine große öffentliche Aufmerksamkeit. Nicht erst seit diesem Fall ist das Thema „Fehler im Kinderschutz“ in der fachlichen Diskussion. Wie schätzen Sie die jetzige Situation ein: Sind die Fachkräfte vor Ort seither sensibler für Fehler im Kinderschutz geworden? Und was bedeutet dies konkret für die fachliche Arbeit?

Prof. Wolff: Von zwei Seiten her ist die moderne Soziale Arbeit – wie andere Berufssysteme auch – in ihrer Praxis und Theorie mit neuen Anforderungen konfrontiert worden:

1. weil sich neue soziokulturelle und politisch-ökonomische Problemlagen ergeben haben und

2. weil wissenschaftliche und technische Entwicklungen die professionellen Wissens- und Kompetenzstrukturen veränderten haben.

So ist auch die Herausbildung der modernen Kinderschutzarbeit ohne die neue Armut und Ausgrenzung in modernen Gesellschaften und die Veränderung der Generationen- und Geschlechterbeziehungen – mit neuen Rechten und Pflichten insbesondere in den Eltern-Kind- Beziehungen – und ohne das neue Wissen der Entwicklungspsychologie und Kleinkindpädagogik gar nicht denkbar. Mit der schrittweisen Anerkennung der Rechte des Kindes wird Kinderschutz zu einer wichtigen Aufgabe, insbesondere der Kinder- und Jugendhilfe, deren Wächteramt mit wachsender Familienkrise und zunehmender Gefährdung verantwortlicher Elternschaft an Bedeutung gewinnt. Die neue Aufmerksamkeit, die sich auf Kinderschutzfehler richtet, hat allerdings auch mit Prozessen der Vergesellschaftung von Erziehung zu tun, d.h. hat auch mit der Verschiebung der Verantwortung im Verhältnis von primären – nämlich familialen – und sekundären – nämlich professionellen – Sozialisationsfeldern zu tun. Was die Gesundheits-, Sozial- und Bildungssysteme für die Entwicklungsförderung von Kindern und Jugendlichen leisten, hat damit einen viel wichtigeren Stellenwert bekommen. Mit ihrer gewachsenen funktionellen Bedeutung sind auch die Ansprüche an professionelle Dienstleistungen gestiegen. Jetzt müssen Professionelle (in einem Jugendamt, einer Klinik, einer Kindertagesstätte, einer Schule oder auch in einem Atomkraftwerk oder einem ICE der Deutschen Bahn) zeigen, dass sie ihr Geld wert sind. Die Bürgerinnen und Bürger, die Nutzerinnen und Nutzer moderner Dienstleistungen, ebenso wie die Öffentlichkeit und die Politik sind sensibler geworden, was die Leistungsfähigkeit der Professionellen betrifft. Was für alle Menschen gilt «Irren ist menschlich», gilt für Fachleute nur noch eingeschränkt: Ihnen wird in der radikal zugespitzten Variante nun eine Null-Fehler-Toleranz abgefordert, in der klügeren heißt es stattdessen «Aus Fehlern lernen!»

Dr. Müller: Noch einmal zum Bremer Fall „Kevin“ und dessen Auswirkungen. Was hat sich seit „Kevin“ in der Praxis verändert?

Prof. Wolff: Nach der ganzen Erschütterung und Aufregung, die der Tod Kevins in Deutschland auslöste, kam es zu einem Umbruch in der Wahrnehmung und Beurteilung der Kinderschutzaufgaben vor allem der staatlichen Kinder- und Jugendhilfe. Bereits vorbereitet durch andere tödliche Kinderschutz-Fälle, die zuvor in der Öffentlichkeit große Wellen geschlagen hatten (wie z. B. „Jessica“ oder „Dennis“) wurde Kinderschutz – wie bereits in anderen Ländern auch - zu einem gesellschaftlichen und politischen Top-Thema. Mit der Entdeckung des toten Kevin wurde ein Muster schlaglichtartig deutlich: Das Kind einer seit Jahren drogenabhängigen Mutter war in einer Klinik zur Welt gekommen; Ärzte, Hebamme, Sozialarbeiter und Sozialpädagogen hatten sich große Sorgen gemacht, ob das Kind in der Familie aufwachsen könnte; zahlreiche Hilfen wurden verabredet aber nicht wirklich umgesetzt; schließlich wurde einem staatlichen Vormund nach dem Tod der Mutter und einer übergangsmäßigen Heimunterbringung Kevins das Sorgerecht übertragen; mit dem sozial isolierten, drogenabhängigen, psychisch belasteten, von Arbeitslosigkeit und Armut bedrohten (nichtleiblichen) Vaters Kevins und mit Kevin selbst. Bei Kevin wurden periodisch immer wieder Anzeichen von Misshandlungen und Vernachlässigungen wahrgenommen, aber nicht schlüssig diagnostisch eingeschätzt und sozialpädagogisch verstanden. Mit all diesem ließ sich aber nicht ein zuverlässiges Arbeitsbündnis herstellen, so dass schließlich der Kontakt ganz abbrach und die Zuspitzung der Familienkrise in der tödlichen Misshandlung nicht verhindert werden konnte.
Mit dieser Erfahrung und einer Dauerskandalisierung durch die Medien, war im Kinderschutz nichts mehr wie früher: Alle Kinderschutzeinrichtungen stehen seither auf dem Prüfstand und sie werden mit einer Unmöglichkeit konfrontiert: Fälle wie „Kevin“ sollen sie jedenfalls verhindern.

Ein Abtauchen oder auch ein „Weiter-wie-bisher“ ist nunmehr nicht mehr möglich. Was wir in der Praxis beobachten ist, dass überall versucht wird, die Kinderschutzarbeit neu auszurichten und dabei vor allem die Veränderungen durch das KICK-Gesetz mit dem bekannten neuen Kinderschutz-Paragraphen 8a SBG VIII in der Praxis – wie es heißt – „umzusetzen“. Ich stelle eine Reihe von Veränderungen heraus:

1. Die mit Kinderschutzaufgaben betrauten Fachkräfte in Jugendämtern und bei Freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe nehmen deutlicher wahr, dass sie mit den im SGB VIII präzisierten Bestimmungen zur Garantenpflicht eine unabweisbare Verantwortung haben, Kinder und Jugendliche zu schützen.

2. Überall hat man mehr oder weniger überlegte Gefährdungseinschätzungs-Raster und Verfahrens- und Ablaufpläne und entsprechende Kooperationsvereinbarungen auf den Weg gebracht, um festzulegen, wie man mit Kindeswohlgefährdungsmeldungen in der Regel umgehen soll.

3. Im Zusammenhang damit sind in der öffentlichen und freigemeinnützigen Kinder- und Jugendhilfe nicht zuletzt die Dokumentationspflichten verschärft worden, denn man will sicherstellen, dass wenigstens die Akten ordentlich geführt werden.

4. An vielen Orten werden bei einem „Kinderschutz-Fall“ häufiger oder sogar regelmäßig Leitungspersonen eingeschaltet. Damit kommt es zu einer deutlichen Betonung organisationaler Hierarchisierung, werden Entscheidungsprozesse nach oben verlagert. Freilich geht dieser Entwicklung nicht immer ein Kompetenzgewinn und damit größere Sicherheit einher.

5. Vor allem in großstädtischen Jugendämtern ist ohne Zweifel die Erreichbarkeit der Kinder- und Jugendhilfe (durch mobile Telefondienste bzw. durch besondere Kinder- und Jugendnotdienste) erhöht worden.

6. Damit hat sich natürlich überall die Anzahl der (vermuteten) Kindeswohlgefährdungsmeldungen deutlich erhöht. Sie werden allerdings nicht durchgängig kompetent abgeklärt und noch weniger übersichtlich dokumentiert und ausgewertet.

7. Aus Angst, eventuell Fehler in der Kindeswohlgefährdungseinschätzung vor allem kleiner Kinder zu machen, neigen die Kinderschutzdienste jedoch an vielen Orten dazu, nach der Devise „Sicher ist sicher!“ vor allem vernachlässigte, aber auch misshandelte Säuglinge und kleine Kinder schnell erst einmal außerhalb der Familie unterzubringen, was an der gestiegenen Zahl von Inobhutnahmen deutlich ablesbar ist.

8. In zahlreichen Jugendämtern gibt es nunmehr „Kinderschutz-Koordinator(inn)en“ oder auch bei Freien Trägern „insoweit erfahrene Kinderschutz-Fachkräfte“, die allerdings häufig nur eine etwa 10-tägige Weiterbildung absolviert haben; von der Schließung der Qualifikationslücke im Kinderschutz kann jedoch noch nicht gesprochen werden.

9. Strategisch und programmatisch hat die Kinderschutzarbeit auf breiter Front ihren vormundschaftlichen Autoritätskomplex und ihr negatives Image nicht überwunden. Umso überraschender sind die Anstöße durch eine dialogisch-demokratische Kinderschutzarbeit, die – tripolar und selbstbewusst – das Kindeswohl, das Eltern- und Familienwohl und das Gemeinwohl im Blick hat.

10. Nur vereinzelt haben Jugendämter und Freie Träger, auf die umgehende Angst, man könnte als Kinderschutzfachkraft scheitern (und dann auch zur Verantwortung gezogen werden) mit Qualitätsentwicklung, d.h. mit Lernen reagiert. Insofern ist das Projekt des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen (NZFH) „Aus Fehlern lernen. Qualitätsmanagement im Kinderschutz“ in Neuland vorgestoßen. Das Projekt ist aber auf ein großes Interesse gestoßen und von den 41 Kommunen, die daran teilnahmen, gerne angenommen worden.

Dr. Müller: Was ist das Ergebnis dieses Projektes?

Prof. Wolff: Ein Hauptergebnis kann man bereits jetzt herausstellen: Wer im Kinderschutz besser werden will, braucht mehr als Gefährdungseinschätzungsbögen und Ablaufpläne. Auch die Etablierung einer neuen, gar präventiven Sicherheitskultur (mit sogenannten Frühwarnsystemen, mit prozuderalem und managerialem Autoritarismus und einer verschärften Kontrolle ärztlicher Vorsorgeuntersuchungen bzw. der Aufweichung von Datenschutzregelungen) ist kein Beitrag zur Qualitätsverbesserung.

Man muss vielmehr die Qualität der intra-organisationalen und inter-organisationalen Organisationsbedingungen, der strategische und programmatischen Ausrichtung, der Fach- und Leitungskräfte wie der methodischen Prozessgestaltung der Kinderschutzeinrichtungen in den Blick nehmen und reflektieren. Wer Kinder schützen will, arbeitet in einem Hochrisikobereich. Da sind Achtsamkeit, Mut und Verstand und permanentes Lernen angesagt, d.h. der Aufbau einer reflexiven Kommunikationskultur.

Wie man das macht und welche Erfolge mit einem solchen Qualitätsentwicklungsansatz dabei erzielt wurden, werden wir im Laufe dieses Jahres konkreter beschreiben, wenn wir die Ergebnisse des Modellprojekts vorlegen.

Der Vortrag von Herrn Professor Wolff auf dem Kinderschutzforum 2010 trägt den Titel: Im Kinderschutz neu ansetzen – Nachrichten aus dem Projekt: „Aus Fehlern lernen. Qualitätsmanagement im Kinderschutz“.

Weitergehende Informationen Kinderschutzforum 2010 finden Sie im Terminkalender des Fachkräfteportals der Kinder- und Jugendhilfe hier.

Veröffentlicht mit freundlicher Genehmigung von: Die Kinderschutz-Zentren

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