Stellungnahme

Caritas-Präsidentin zum angekündigten Freiwilligendienst-Stärkungsgesetz

Die Caritas-Präsidentin begrüßt das geplante Freiwilligendienst-Stärkungsgesetz, das die Bedeutung der Freiwilligendienste für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Demokratie betont. Sie kritisiert jedoch die Unsicherheit in der Finanzierung und fordert Klarheit über die Wehrpflicht, um den Zivildienst sinnvoll zu ordnen. Notwendig sind ein Rechtsanspruch auf Förderung, pädagogische Begleitung und angemessene finanzielle Unterstützung für Freiwillige.

25.02.2026

„Die Vorlage eines Freiwilligendienst-Stärkungsgesetzes ist überfällig. Wir als Deutscher Caritasverband begrüßen das Vorhaben ausdrücklich.

Die Ministerin nimmt ernst, was der Bundestag mit seinem Entschließungsantrag zum Wehrdienstmodernisierungsgesetz formuliert und was die Münchner Sicherheitskonferenz bestätigt hat: Die sicherheitspolitische Lage setzt unsere Demokratie zunehmend unter Druck. Dem können wir nicht allein militärisch begegnen. Freiwilligendienste leisten einen unverzichtbaren Beitrag für unseren gesellschaftlichen Zusammenhalt und stärken unsere Demokratie. Sie sind umfassend attraktiv auszugestalten.„

Die Caritas-Präsidentin mahnt: 

„In den letzten Jahren hat ein ständiges Hin und Her bei der Finanzierung der Freiwilligendienste die Träger und Einsatzstellen verunsichert. Das muss ein Ende haben.

Das angekündigte Gesetz darf das Pferd allerdings nicht von hinten aufzäumen. Solange nicht klar ist, ob eine neue Wehrpflicht kommt und ob sie als Bedarfs- oder als allgemeine Wehrpflicht gestaltet wird, ist eine Neuordnung des Zivildienstes nur sehr begrenzt sinnvoll möglich.

Für die Jugendfreiwilligendienste braucht es in jedem Fall einen Rechtsanspruch auf Förderung, eine qualifizierte pädagogische Begleitung, eine auskömmliche Refinanzierung eines angemessenen Taschengeldes und das Deutschlandticket für alle Freiwilligendienstleistenden.

Für einen künftigen Zivildienst fordern wir, dass für anerkannte Einsatzstellen für das Freiwillige Soziale Jahr und die Bundesfreiwilligendienste kein eigenes Anerkennungsverfahren als Einsatzstelle für den Zivildienst mehr erforderlich ist.

Als Verband der Freien Wohlfahrtspflege stehen wir bereit, konstruktiv an der Ausgestaltung eines Freiwilligendienst-Stärkungsgesetzes mitzuwirken, dass die Krisenresilienz unseres Landes langfristig stärkt.„

Quelle: Deutscher Caritasverband e. V. vom 17.02.2026

Redaktion: Lena Gabert