Gesundheit
BZgA: Rauschendes Fest mit wenig Alkohol
BZgA weist auf Gefahren des Rauschtrinkens für Jugendliche hin / Eltern und Erwachsene haben wichtige Vorbildfunktion.
23.12.2011
Anlässlich der bevorstehenden Feiertage, insbesondere der Silvesterfeierlichkeiten, weist die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) auf die gesundheitlichen Risiken hin, die übermäßiger Alkoholkonsum vor allem für Jugendliche birgt. BZgA-Direktorin Prof. Dr. Elisabeth Pott erklärt: „Heranwachsende trinken am ehesten in Gesellschaft mit Gleichaltrigen und um Spaß zu haben und Hemmungen abzubauen. Welche Gefahren mit hohem Alkoholkonsum einhergehen, verlieren sie dabei meist völlig aus dem Blick. Doch weil sich ihr Körper noch in der Entwicklung befindet, wirkt Alkohol viel schneller und schädlicher als bei Erwachsenen. Hoher Alkoholkonsum in kurzer Zeit kann zu einer Alkoholvergiftung mit Atemstillstand führen und damit lebensgefährlich werden. Auf Dauer schädigt das Zellgift Alkohol auch die Hirnfunktionen.“
Wissenschaftliche Untersuchungen der BZgA zeigen, dass das Binge Trinken, das heißt der Konsum von mindestens fünf alkoholischen Getränken bei einer Gelegenheit, ein bei Jugendlichen nach wie vor verbreitetes Phänomen ist. In der Altersgruppe der 16- bis 17-Jährigen betreibt mehr als jeder Dritte dieses riskante Trinkverhalten mindestens einmal monatlich. Bei den 12- bis 15-Jährigen, die nach dem Jugendschutzgesetz noch gar keinen Alkohol trinken dürfen, sind es immerhin 6,6 Prozent.
Eltern sollten Vorbilder sein
Um ihre Kinder vor den Folgen übermäßigen Alkoholkonsums zu schützen, tragen Eltern und Erwachsene eine besondere Verantwortung. „Sie sollten mit gutem Beispiel vorangehen und auch an den Feiertagen einen risikoarmen Alkoholkonsum vorleben“, sagt Prof. Dr. Pott. „Für erwachsene Männer heißt das nicht mehr als zwei kleine Gläser Bier oder Sekt pro Tag, für Frauen nur die Hälfte dessen.“ Außerdem sollten Eltern mit ihren Kindern über Wirkungen und Risiken von Alkohol sprechen und zugleich klare Regeln im Umgang mit alkoholischen Getränken aufstellen. „Auch wenn sich Kinder in der Pubertät stärker ihren Freundinnen und Freunden zuwenden, haben Eltern immer noch großen Einfluss auf ihr Verhalten und ihre Einstellung. Klare Regeln helfen Heranwachsenden und geben ihnen Orientierung.“
Im BZgA-Ratgeber „Alkohol - reden wir drüber!“ finden Eltern konkrete Tipps für das Gespräch mit ihrem Kind und für sinnvolle, gemeinsame Regelsetzungen und Absprachen. Außerdem erhalten sie Anregungen, um ihren eigenen Alkoholkonsum kritisch zu hinterfragen.
Ergänzend zur Elternbroschüre stellt die BZgA ein umfangreiches Online-Informationsangebot zum Thema Alkoholprävention zur Verfügung:
<link http: www.kenn-dein-limit.de _blank external-link-new-window external link in new>www.kenn-dein-limit.de (für Eltern und Erwachsene)
<link http: www.kenn-dein-limit.info _blank external-link-new-window external link in new>www.kenn-dein-limit.info (für Jugendliche zwischen 16 und 20 Jahren)
<link http: www.bist-du-staerker-als-alkohol.de _blank external-link-new-window external link in new>www.bist-du-staerker-als-alkohol.de (für Jugendliche unter 16 Jahren)
Der Ratgeber für Eltern „Alkohol - reden wir drüber!“ sowie weitere Informationsbroschüren zum Thema Alkohol können unter www.kenn-dein-limit.de eingesehen und bestellt werden.
Bestellungen sind außerdem unter folgender Adresse möglich: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, 51101 Köln sowie per Fax: 0221-8992257 oder E-mail: <link mail window for sending>order@bzga.de
Darüber hinaus steht das BZgA-Infotelefon zur Suchtvorbeugung an sieben Tagen in der Woche unter der Rufnummer 0221-892031 für Fragen zur Verfügung (Preise entsprechend des Telefonanbieters ins Kölner Ortsnetz).
Quelle: PM BZgA vom 23.12.2011
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