Gesundheit
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung rät vom Konsum von E-Shishas ab
Bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) gibt es verstärkt Anfragen zu den elektrischen E-Shishas, die vom Aussehen und vom Prinzip einer elektrischen Zigarette ähneln: Sie sind batteriebetrieben und funktionieren über das Verdampfen eines sogenannten Liquids. Diese werden ähnlich wie beim Shisha-Tabak in diversen, aromatisierten Geschmacksrichtungen angeboten.
27.01.2014
Aufgrund der Neuartigkeit der Produkte liegen bislang keine umfangreichen wissenschaftlichen Informationen zu den gesundheitlichen Risiken von E-Shishas vor. Sie sollten dennoch nicht verharmlost werden, betont Prof. Dr. Elisabeth Pott, Direktorin der BZgA: „Ähnlich wie bei E-Zigaretten bestehen mögliche Gesundheitsgefahren hinsichtlich der verwendeten Inhaltsstoffe. Häufig ist Propylenglykol enthalten, das beim Einatmen unter anderem zu allergischen Reaktionen und Atemwegsreizungen führen kann.“
Auch gibt es E-Shishas, die das Nervengift Nikotin enthalten. Dieses kann sehr schnell abhängig machen und zu gesundheitlichen Schäden wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen führen. Außerdem können die Produkte fehlerhaft deklariert oder verunreinigt sein und gegebenenfalls unerlaubte Zusatzstoffe enthalten.
Erhebliche Bedenken bestehen ebenfalls gegenüber den Liquids, die in unterschiedlichen süßlichen Geschmacksrichtungen wie Mango, Schokolade oder Bubble Gum angeboten werden und somit für Kinder und Jugendliche besonders attraktiv erscheinen. Sie können zur Verharmlosung beitragen und die Hemmschwelle zum Gebrauch von nikotin- und tabakhaltigen Produkten wie Wasserpfeifen oder Zigaretten möglicherweise herabsetzen.
„Solange keine unabhängige Analyse der Inhaltsstoffe und der inhalierten Dämpfe eine gesundheitliche Unbedenklichkeit der Produkte nachweist - auch im Hinblick auf einen Langzeitgebrauch - rät die BZgA vom Konsum von E-Shishas ab. Insbesondere gehören diese Produkte nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen“, so das vorläufige Fazit von Prof. Dr. Elisabeth Pott.
Quelle: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung vom 27.01.2014
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