Soziale Arbeit

Bundesweite Diskussion durch Urteil gegen Karlsruher Fachkräfte

Ein Urteil des Amtsgerichts Karlsruhe schockiert die Soziale Arbeit. Drei Sozialarbeiter*innen wurden zu hohen Geldstrafen verurteilt, weil sie vertrauliche Informationen nicht preisgeben wollten. Das Bündnis fordert nun ein Zeugnisverweigerungsrecht, um das Vertrauen und die Grundlagen der Sozialen Arbeit zu sichern.

06.11.2024

„Hier ist ein Urteil gefällt worden, welches die grundsätzlichen Errungenschaften der Sozialen Arbeit bundesweit massiv gefährden und zurückwerfen kann“, erklärt Matthias Stein, Sprecher des Bündnisses für ein Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit (BfZ). 

Im Zuge ihrer Ermittlungen hatte die Staatsanwaltschaft Mitarbeitende des Fanprojekts als Zeug*innen vorgeladen. Diese standen somit vor einem unsagbaren Dilemma: Einblicke aus der Aufarbeitung, die ihnen unter dem Gesichtspunkt absoluter Vertraulichkeit im Rahmen ihrer Arbeit gewährt wurden, an Ermittlungsbehörden weiterzugeben, was vergleichbare Formate für die Zukunft wohl unmöglich gemacht hätte, oder zu schweigen. Als professionelle Mitarbeiter*innen der Sozialen Arbeit entschieden sie sich für Letzteres, um das Vertrauen, das ihnen ihre junge Zielgruppe entgegengebracht hatte, nicht zu gefährden. „Soziale Arbeit benötigt ein besonderes Vertrauensverhältnis, um ihren Auftrag erfüllen zu können“, unterstreicht Georg Grohmann, ebenfalls Sprecher des BfZ.

„Die Politik muss jetzt handeln! Der Fall zeigt auf dramatische Art und Weise, wie essenziell ein Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit ist. Das betonen auch unsere Bündnispartner*innen und die Wissenschaft seit langem.“, 

so Grohmann. 

„Mitarbeitende in der Sozialen Arbeit brauchen eine Möglichkeit, sich und die Professionalität der Arbeit zu schützen. Wir fordern die Politik auf, den § 53 der Strafprozessordnung entsprechend zu reformieren, so dass Sozialarbeiter*innen Rechtssicherheit durch ein Zeugnisverweigerungsrecht erhalten. Ein solcher Fall darf sich unter keinen Umständen wiederholen. Den Kolleg*innen in Karlsruhe gehört unsere vollste Solidarität“, 

macht Matthias Stein abschließend deutlich.

Quelle: Bündnis für ein Zeugnisverweigerungsrecht in der sozialen Arbeit vom 29.10.2024

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