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Bundesregierung: Gebärdentelefon geht an den Start

Gehörlose und hörbehinderte Menschen haben es künftig leichter, Informationen der öffentlichen Verwaltung über die bundeseinheitliche Behördenrufnummer 115 zu bekommen. Möglich macht dies das per Video-Telefonie erreichbare "D 115-Gebärdentelefon".

27.04.2010

Der Präsident des Deutschen Gehörlosen-Bundes e.V., Rudi Sailer, schaltete in Berlin den neuen Service des "D 115-Gebärdentelefons" frei. Mit dabei waren auch Bundessozialministerin Ursula von der Leyen und Bundesinnenminister Thomas de Maiziére. Beide Ministerien waren an der Einrichtung des Gebärdentelefons beteiligt.

Bislang konnten gehörlose und hörbehinderte Menschen das Service-Angebot der bundeseinheitlichen Behördenrufnummer nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen nutzen. Die Ministerin: "Das 115-Gebärdentelefon ist ein ganz praktischer, beispielgebender Beitrag dazu, dass Menschen mit Behinderungen selbstverständlich dazu gehören und das Beste aus ihren Möglichkeiten machen können".

Man baue dabei auf die eigenen Erfahrungen im Ministerium. Bereits seit 2007 biete das Bundesarbeitsministerium ein Bürgertelefon per Videofonie für Gehörlose an. "Jetzt weiten wir dieses gut genutzte Angebot aus", ergänzte von der Leyen.

Dazu erklärte der Bundesinnenminister: "Mit dem Start des 115-Gebärdentelefons wird der hervorragende Service einer einheitlichen Behördenrufnummer auch für Hörbehinderte möglich". Dies sei ein wichtiger Beitrag der öffentlichen Verwaltung zur Verwirklichung barrierefrei gestalteter Lebensbereiche für alle Bürgerinnen und Bürger in Deutschland. 

Wie funktioniert das 115-Gebärdentelefon?

Die Nutzer benötigen dazu lediglich einen internetfähigen Computer mit Kamera oder einem IP-Video-Telefon. Das Gerät muss über Breitband mit dem Internet verbunden sein und mit der benötigten Software, einem SIP-Videoclient für Videotelefonie umgehen können. Die SIP-Video-Software kann kostenlos im Internet heruntergeladen werden.

Über die sogenannte SIP-Adresse (Session Initiation Protocol) <link mail window for sending>d115@gebaerdentelefon.d115.de erfolgt der Zugang zum Gebärdenservice der Firma Telemark Rostock, einem Dienstleister des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Die Kosten für die Nutzung eines Breitband-Internetanschlusses (DSL-Anschluss) hängen vom Tarif des jeweiligen Internetanbieters ab.

Stärkung der Teilhabe hörgeschädigter und gehörloser Menschen

Ziel der Bundesregierung ist es, die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen weiter zu verbessern. Die Einrichtung eines Gebärdentelefons ist ein wichtiger Beitrag der öffentlichen Verwaltung zur Erreichung dieses Ziels. Die Erweiterung des Service-Angebotes der Behördenrufnummer 115 um ein per Video-Telefonie erreichbares Gebärdentelefon ermöglicht der größer werdenden gesellschaftlichen Gruppe der Hörgeschädigten und Gehörlosen einen uneingeschränkten Zugang zum Leistungsspektrum von D115.

Der Präsident des Deutschen Gehörlosen-Bundes e.V., Rudolf Sailer, begrüßte diesen neuen Service. Er sei eine deutliche Verbesserung für gehörlose und gehörbehinderte Menschen. Das 115-Gebärdentelefon leiste einen wichtigen Baustein in diesem langen Weg der Integration.

Projekt "Einheitliche Behördenrufnummer 115"

Die einheitliche Behördenrufnummer 115 startete am 24. März 2009 in einem zweijährigen Pilotbetrieb. In den teilnehmenden Modellregionen ist diese Rufnummer inzwischen für etwa 13 Millionen Bürgerinnen und Bürger verfügbar. Langfristig soll dieser Service im gesamten Bundesgebiet angeboten werden. 

Ziel des Projekts ist es, Informationen und Leistungen der öffentlichen Verwaltung allen Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen zugänglich zu machen. Über die zentrale und bundeseinheitliche Rufnummer 115 erhalten Interessierte verlässliche Auskünfte und Hilfestellungen der öffentlichen Verwaltung. Dieser Service soll unabhängig von lokalen und verwaltungsinternen Zuständigkeiten angeboten werden.

Derzeit ist die 115-Nummer in folgenden Modellregionen erreichbar: In Hamburg, Berlin sowie vielen Städten in Nordrhein-Westfalen, Hessen, Niedersachsen und Baden-Württemberg. Langfristig soll die Rufnummer 115 möglichst in ganz Deutschland zur Verfügung stehen. Schon 2011 sollen möglichst alle Bundesbehörden am D115-Verbund teilnehmen. Ein Anruf aus dem Festnetz kostet überwiegend 7 Cent, maximal 12 Cent pro Minute. Gebühren aus dem Mobilfunknetz können abweichen. 

Mehr Informationen unter: http://www.bundesregierung.de/nn_1264/Content/DE/Artikel/2010/04/2010-04-26-gebaerdentelefon-geht-an-den-start.html 

Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, Pressemitteilung vom 26.04.2010

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