Flucht und Migration
Bundesrat billigt neues Bleiberecht und fordert weitere Verbesserungen
Der Bundesrat hat am 10. Juli 2015 das Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung gebilligt. In einer begleitenden Entschließung kritisiert er, dass der Bundestag einigen Forderungen des Bundesrates aus seiner Stellungnahme vom Februar nicht nachgekommen ist.
10.07.2015
Es fehle im Gesetz ein Aufenthaltsrecht für jugendliche oder heranwachsende Geduldete, die in Deutschland eine Ausbildungsstelle gefunden haben, stellt die Länderkammer fest. Zudem halten die Länder die Abschaffung des Sprachnachweises vor Einreise beim Ehegattennachzug für erforderlich. Es sei aus integrationspolitischer Sicht sinnvoll, die deutsche Sprache dort zu erlernen, wo sie im Alltagsleben verwendet wird. Auch die Angebote für den Erwerb von Sprachkenntnissen seien weiter auszubauen und die Integrationskurse für weitere Personengruppen zu öffnen.
Zur der Aufenthaltsbeendigung seien nicht nur Zwangsmaßnahmen in den Blick zu nehmen, sondern das Instrument der freiwilligen Ausreise sowie die Ausreiseförderung und -beratung zu stärken. Die Anordnung von Abschiebungshaft müsse bereits nach europäischem Recht letztes Mittel sein, betont der Bundesrat. Das Gesetz wird nun Bundespräsident Joachim Gauck zur Ausfertigung zugeleitet. Es tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Belohnungen für besondere Integrationsleistungen - Verschärfungen im Ausweisungs- und Abschiebungsrecht
Der Bundestagsbeschluss reformiert das Bleibe-, Ausweisungs- und Abschiebungsrecht. Es stärkt die Rechtsstellung derjenigen, die auch ohne einen rechtmäßigen Aufenthalt anerkennenswerte Integrationsleistungen erbracht haben oder schutzbedürftig sind und schafft hierzu einen gesicherten Aufenthaltsstatus. Andererseits ist das Gesetz auch darauf ausgerichtet, verstärkt den Aufenthalt von Personen, denen unter keinem Gesichtspunkt ein Aufenthaltsrecht in der Bundesrepublik zusteht, wieder zu beenden und deren vollziehbare Ausreisepflicht – gegebenenfalls auch zwangsweise – durchzusetzen.
Quelle: Bundesrat vom 10.07.2015
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