Jugendsozialarbeit

Bundesarbeitsgemeinschaft Evangelische Jugendsozialarbeit wird 60

Jubilaren sagt man eine gewisse Betulichkeit nach. Bei der Bundesarbeitsgemeinschaft Evangelische Jugendsozialarbeit (BAG EJSA) ist davon nichts zu spüren. Sie gibt sich im Jubiläumsjahr kämpferisch und wehrt sich gegen eine Reduzierung der Jugendozialarbeit als Korrektiv zum Arbeits- und Ausbildungsstellenmarkt.

06.10.2009

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Evangelische Jugendsozialarbeit (BAG EJSA) 

wurde 1949 in Bremen gegründet, um für junge Flüchtlinge, Vertriebene und Jugendliche ohne Angehörige Unterkunft Arbeit und Ausbildung zu schaffen. Sie ist der bundesweite Zusammenschluss evangelischer Einrichtungen der Jugendsozialarbeit. Fünfzehn Mitgliedsorganisationen aus der evangelischen Jugendsozialarbeit, der Diakonie und der evangelischen Jugendarbeit auf Bundesebene und landeskirchlicher Ebene sind in der BAG EJSA zusammengeschlossen. 

Die BAG EJSA arbeitet auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes. Gottes Ja zur Schöpfung und das Vertrauen in Gott prägen das Handeln. Dieses beinhaltet praktizierte Nächstenliebe und drückt sich im aktiven Einsatz insbesondere für Schwache aus. Die BAG EJSA setzt sich dafür ein, dass jeder Mensch in Würde leben kann. Dabei geht sie von der Einzigartigkeit eines jeden Menschen aus.

Die Evangelische Jugendsozialarbeit fördert junge Menschen im Alter von 14 bis 27 Jahren bei der Vorbereitung auf Ausbildung und Beruf, während der Berufsausbildung, bei Problemen im Übergang von Schule in berufliche Qualifizierung und in das Erwerbsleben und in besonderen Lebenslagen.

Die BAG EJSA unterstützt diese Arbeit vor allem durch die Informationsweitergabe und die Beratung der Mitgliedsverbände, aber auch durch die Wahrnehmung von Koordinationsaufgaben und die Federführung in einzelnen für die Jugendsozialarbeit relevanten Themenbereichen im Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit.

Mit einzelnen Projekten, die die BAG EJSA selbst durchführt, werden Innovationen und neue Wege in der Jugendsozialarbeit erprobt und für die Praxis nutzbar gemacht. Im Rahmen ihrer vielseitigen Aufgaben fördert die BAG EJSA das Gespräch zwischen Wissenschaft, politischen Entscheidungsebenen und Praxis zu fördern.

Die Jubiläumsveranstaltung der BAG EJSA „Jetzt schläg’s 13!“ findet am 3. November in der Jugendkulturkirche Sankt Peter in Frankfurt am Main statt.
>> Programm und Anmeldung

Der § 13 Jugendsozialarbeit im SGB VIII
>> Link zum Bundesministerium der Justiz

Die BAG feiert mit einer Fachtagung am 3. November in Frankfurt am Main und stellt den ganzheitlichen Förderbedarf junger Menschen in den Vordergrund. 

BAG EJSA: Jugendsozialarbeit ist kein arbeitsmarkpolitisches Instrument

Im Jubiläumsjahr stellen wir den §13 SGB VIII in den Mittelpunkt unserer Aufmerksamkeit und unserer Aktivitäten. Er ist die gesetzliche Grundlage für die Angebote der Kinder- und Jugendhilfe. Er ermöglicht im Rahmen der Jugendhilfe sozialpädagogische Hilfen für junge Menschen mit besonderem Förderbedarf um ihre soziale, schulische und berufliche Integration zu erreichen. 
Somit ist er für die Jugendsozialarbeit das Gelbe vom Ei, das zusammen mit dem weißen Teil, der die vielen anderen Bildungs- und Qualifizierungsangebote für Jugendliche umfasst, das ganze Ei ausmacht. 
Um im Bild zu bleiben: Das Gelbe wollen wir stärken, denn der §13 SGB VIII wird immer weniger genutzt! Dabei hätten die Kommunen mit ihm die Möglichkeit, zielgerichtet, präventiv und ganzheitlich Angebote für junge Menschen vorzuhalten, die benachteiligt sind oder von Benachteiligung bedroht sind. 

Jetzt schlägts 13
Die BAG EJSA begleitet ihr 60. Jubiläum mit einer Kampagne rund um den § 13 des SGB VIII unter dem Titel „Jetzt schlägt’s 13! JUGENDsozialarbeit STÄRKEN!“

Seit der Einführung des SGB II werden jedoch die Angebote der Jugendsozialarbeit fast ausschließlich auf eine Verwertung auf dem Arbeitsmarkt hin orientiert. 
Dabei führen das Nebeneinander von Regelungen und nicht eindeutig geklärte Verantwortlichkeiten dazu, dass die gesetzlichen Möglichkeiten, die zur Förderung benachteiligter junger Menschen vorhanden sind, häufig nicht ausreichend genutzt werden (können). Auch seine rechtlich relativ schwache Stellung spielt hierbei eine Rolle. 

Der §13 ist kein arbeitsmarktpolitisches Instrument, sondern er soll gewährleisten, dass Kinder- und Jugendliche die für sie notwendige Unterstützung und Förderung erhalten, sodass sie in Würde leben können. Jugendliche, die einen besonderen Förderbedarf haben, gibt es immer – ganz gleich wie es um die Konjunktur und um den Arbeits- und Ausbildungsstellenmarkt bestellt ist. 

Wir wollen den „Dreizehner“ wieder mehr in den Blick rücken – bei uns selbst innerhalb unseres Verbandes, bei unseren AnsprechpartnerInnen in der Politik und bei unseren KooperationspartnerInnen. Dafür wollen wir uns nicht nur mit den veränderten Rahmenbedingungen befassen, sondern auch prüfen, welche zentralen Problemstellungen, welche Angebote und welche Strategien die Jugendsozialarbeit heute aufweisen muss, damit sie ihren Auftrag erfüllen kann. 
Bei unserer Jubiläumsveranstaltung, zu der neben den Mitgliedern und KollegInnen aus Einrichtungen der evangelischen Jugendsozialarbeit auch alle interessierten FachkollegInnen und KooperationspartnerInnen eingeladen sind, wollen wir die Ergebnisse unserer Aktivitäten vorstellen, Impulse geben und mit Ihnen darüber diskutieren, wie wir das Gelbe vom Ei stärken können und was dabei eine moderne Jugendsozialarbeit auszeichnet. 

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