Sozialpolitik

Bundesagentur für Arbeit und Deutscher Olympische Sportbund gemeinsam für Kinder

Die Bundesagentur für Arbeit und der Deutsche Olympische Sportbund bündeln ihre Kräfte, um Kindern aus bedürftigen Familien zu helfen. Für das ab 2011 kommende Bildungspaket unterzeichneten heute (29.11.2010) Dr. Thomas Bach, Präsident des Deutschen Olympischen Sportbundes und Heinrich Alt, Vorstand Grundsicherung der Bundesagentur für Arbeit im Beisein der Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Dr. Ursula von der Leyen, eine erste gemeinsame Erklärung. Ziel ist es, Kindern einen unbürokratischen Zugang zu Sportvereinen zu ermöglichen.

29.11.2010

 

Die Grundsicherung für Arbeitsuchende erfährt ab 2011 einen grundlegenden Wandel. Sie wird künftig ergänzt um eine verstärkte Förderung von Kindern und Jugendlichen. Die neuen Leistungen werden voraussichtlich als individuelle Gutscheine ausgegeben, die Kinder und Jugendliche zum Beispiel bei Schulen, Sportvereinen, Kultur- oder Nachhilfeeinrichtungen einreichen können, die mit den Jobcentern Vereinbarungen geschlossen haben. Das Abkommen zwischen BA und DOSB ist das erste im Rahmen des neuen Bildungspaketes und hat daher richtungsweisende Bedeutung. Bundesweit arbeiten die Jobcenter derzeit daran, am Jahresanfang ein Angebot für Bildung und Teilhabe für Kinder aus „Hartz IV Familien“ bereitzuhalten. Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) als Dachverband von mehr als 90.000 Sportvereinen in Deutschland will seine Mitglieder ansprechen und motivieren, durch den Abschluss von Vereinbarungen die Voraussetzung dafür zu schaffen, dass Kinder und Jugendliche in den Sportvereinen Gutscheine zur Erstattung von Mitgliedsbeiträgen einlösen können.

„Kinder brauchen Chancen, Kinder brauchen Perspektiven. Sport vermittelt Teamgeist und den Umgang mit Siegen und Niederlagen. Hier kann der Sport für junge Menschen einen wichtigen Beitrag zur Integration und zur stärkeren Teilhabe in der Gesellschaft leisten. Daher freue ich mich, den DOSB und damit 90.000 Sportvereine an unserer Seite zu wissen. Es ist wichtig, dass wir bundesweit transparente Strukturen und einen unbürokratischen Zugang zu den Vereinen bieten. Dafür steht diese gemeinsame Erklärung“, so Heinrich Alt. „Wir kooperieren bereits in anderen Bereichen mit dem DOSB oder auch dem DFB, wenn es zum Beispiel um die Integration von Langzeitarbeitslosen oder arbeitslose Jugendliche mit Migrationshintergrund geht. Daher bin ich sicher, dass wir auch bei der Erschließung von Teilhabemöglichkeiten für Kinder im Bereich Sport auf diese gute Zusammenarbeit aufbauen können“. 

"Sporttreiben mit Gleichaltrigen muss ein Grundrecht für Kinder und Jugendliche sein. Der DOSB unterstützt die Bildungscard, weil er mit seinen mehr als 27,5 Millionen Mitgliedern gesellschaftliche Verantwortung übernimmt. Der Sport vermittelt Werte wie Fair Play, die Achtung des Anderen, das Respektieren von Regeln. Davon darf niemand ausgeschlossen sein. Ich appelliere deshalb an die 91.000 deutschen Sportvereine, möglichst viele Kooperationsvereinbarungen abzuschließen“, ruft Bach auf.

 

Ministerin von der Leyen:

„Das Bildungspaket ist eine Riesenchance für Kinder, von Anfang an mitmachen zu können und nicht abgehängt zu werden. Sportvereine gibt es überall in unserem Land, das Angebot ist so breit und vielfältig, dass für jeden etwas dabei ist. DOSB und Jobcenter sind eine bärenstarke Allianz für Kinder. Die heutige Vereinbarung ist ein wichtiger Schritt zur Umsetzung des Bildungspakets.“ 

Alt: „Trotz sehr ambitionierter Zeitschiene für die Vorbereitung und vor dem Hintergrund der noch anstehenden Bundesratsentscheidung bin ich mir sicher, dass es uns in den Jobcentern gelingt, ab Jahresanfang eine gute Angebotsstruktur für Bildung und Teilhabe von Kindern und Jugendlichen bereitzuhalten. Daran arbeiten wir mit Hochdruck. Wir sind aber auf Partner angewiesen, wie Jugendämter, Lehrer, Musik- oder Volkshochschulen. Ich freue mich, dass wir in dem DOSB einen starken Partner gewinnen konnten und erhoffe mir damit eine Signalwirkung auch bei andern lokalen Anbietern“.

 

GEMEINSAME ERKLÄRUNG

zur Erbringung von Leistungen für die soziale und kulturelle Teilhabe von Kindern und Jugendlichen durch die im Deutschen Olympischen Sportbund organisierten Sportvereine der Bundesagentur für Arbeit (BA), vertreten durch den Vorstand Grundsicherung, und dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB), vertreten durch den Präsidenten 

1. Zielsetzung

Das System der Grundsicherung für Arbeitsuchende erfährt ab 2011 einen grundlegenden Wandel. Sie wird künftig ergänzt um eine verstärkte Förderung von Kindern und Jugendlichen. Der Leistungen werden voraussichtlich überwiegend als individuelle Gutscheine erbracht, die Kinder und Jugendliche nur bei Stellen einreichen können, die mit den Jobcentern als Leistungsanbieter Vereinbarungen geschlossen haben. Hierzu gehören auch die Sportvereine.

Das Bundesverfassungsgericht hat Anfang 2010 diesen Weg vorgezeichnet: Bildung und Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft übernehmen künftig eine Schlüsselfunktion für die Herstellung von Chancengerechtigkeit für Kinder und Jugendliche. Im Mittelpunkt steht das gemeinsame Bestreben, Kinder und Jugendliche zu befähigen, dass sie später eigenverantwortlich und unabhängig von staatlichen Fürsorgeleistungen leben können. Voraussetzung hierfür sind Fähigkeiten, die nur durch eine angemessene materielle Ausstattung für Bildung, die Ermöglichung von sozialer und kultureller Teilhabe sowie das Erlernen sozialer Kompetenzen erworben werden können. So darf eine ungünstige materielle häusliche Ausgangsbasis für Kinder und Jugendliche kein Hinderungsgrund sein, am Leben Gleichaltriger teilzuhaben. Nur so können Ausgrenzungsprozesse vermieden und Integration gefördert werden. Sport in der Gemeinschaft Gleichaltriger und Gleichgesinnter ist dabei ein herausragendes mögliches Aktionsfeld, di eses Ziel zu unterstützen. 

Kinder brauchen Chancen, Kinder brauchen Perspektiven. Die Integration von jungen Menschen in Sportvereinen kann erwiesenermaßen einen Beitrag leisten, Kinder stärker an der Gesellschaft teilhaben zu lassen, sie zu integrieren und nicht auszugrenzen. Sport steht wie kein anderes Medium für Integration und Gleichheit. Sport verbindet - ohne Blick auf Hautfarbe, Religion, Status oder finanzielle Hintergründe. Darüber hinaus sind Sportvereine wichtige Orte des informellen Lernens. 

Die Stellen, die vom Gesetzgeber mit der Abwicklung der neuen Teilhabeleistungen beauftragt sind, haben selbst keinen Sicherstellungsauftrag. Sie brauchen daher konkrete Unterstützung durch starke und verlässliche Partner. Sowohl die BA als auch der DOSB unterstützen ausdrücklich dieses Ziel durch Beratung und Anstöße gegenüber den Eltern sowie durch Kooperation und Netzwerkbildung mit allen Akteuren vor Ort. BA und DOSB setzen auf bestehende Strukturen in den Vereinen und in der Gemeinschaft vor Ort und stärken sie. 

2. Vereinbarung

Der DOSB ruft seine Mitgliedsvereine auf, sich jetzt vor Ort gegenüber den neuen Jobcentern oder den von ihnen beauftragten Landkreisen und kreisfreien Städten als Anbieter von Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben zur Verfügung zu stellen. Dies umfasst auch den Abschluss von Vereinbarungen zwischen Jobcentern und Sportvereinen, die - soweit nicht der Weg der Direktzahlung gegangen werden kann - Voraussetzung dafür sind, dass Kinder und Jugendliche dort Gutscheine zur Abdeckung von Mitgliedsbeiträgen auch einlösen können.

Die BA war und ist in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales bestrebt, diese Vereinbarungen möglichst schlank zu gestalten und inhaltlich auf das Unumgängliche zu reduzieren. Sie ist sich dessen bewusst, dass in vielen Sportvereinen ehrenamtlich Tätige die verantwortlichen Funktionsträger stellen und nicht mit unnötiger Bürokratie befrachtet werden sollen und wird den DOSB darin unterstützen, diesen Personenkreis für die Beteiligung an dieser gesellschaftlichen Aufgabe zu gewinnen. 

DOSB und BA sind sich einig, dass alle gesellschaftlich verantwortlichen Stellen ein Interesse daran haben müssen, das wichtige Ziel der Teilhabe von Kindern und Jugendlichen durch konkrete Absprachen vor Ort jetzt mit Nachdruck zu unterstützen. Zu diesem Zweck wird der DOSB seine Mitgliedsvereine über diese Erklärung in Kenntnis setzen. Die BA wird ihrerseits die Jobcenter informieren. 

Quelle: PM Bundesagentur für Arbeit vom 29.11.2010

 

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