Sozialpolitik

Bundesagentur für Arbeit dementiert kritische Haltung zum Bildungspaket

In Reaktion auf die Berichterstattung in der Süddeutschen Zeitung über die Haltung der Bundesagentur für Arbeit zur Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets für Kinder aus Hartz IV-Familien sieht sich die BA zu einer Richtigstellung genötigt. Die Behörde weist darauf hin, dass sie sie das Bildungspaket der Bundesregierung für einen guten Weg halte, um die Chancen für Kinder und junge Erwachsene für mehr Bildung und Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu verbessern. Die BA legt ausdrücklich dar, dass sie das vorgeschlagene Bildungspaket der Ministerin für Arbeit und Soziales nicht kritisiere.

13.10.2010

Das Ministerium für Arbeit und Soziales habe unter anderem die BA gebeten, eine fachliche Einschätzung zu dem vorliegenden Referentenentwurf zur Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes abzugeben. Dieses Verfahren sei üblich und werde seitens der BA ausdrücklich begrüßt. In der Stellungnahme bewerte die BA ausschließlich die administrative Umsetzung des geplanten Bildungspaketes. Es sei richtig, dass die BA in ihrer Stellungnahme auf den operativen Aufwand in der Umsetzung des Bildungspaktes hinweise. Die BA habe großes Interesse daran, bis zur Einführung eines praktikablen Massenabrechnungsverfahrens eine ab Jahresanfang umsetzbare bürokratiearme Lösung zu finden. Dabei gehe es zum Beispiel um Überlegungen möglicher Direktzahlungen an Leistungserbringer als Alternative zu individuellen Gutscheinen. Wichtig sei, dass im Zuge der Umsetzung des Bildungspaketes keine Beeinträchtigungen des Kerngeschäftes in den Jobcentern eintreten. Dazu zähle die Integrationsarbeit für erwerbsfähige Hilfebedürftige und die Auszahlung der Grundsicherungsleistung.

Die Bundesagentur für Arbeit stellt die Übertragung von Aufgaben aus der Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets an die Kommunen als eine mögliche Option dar. Die Kommunen verfügten auf diesem Gebiet in der Regel bereits über eine gute Netzwerkstruktur zu den lokalen Akteuren. Die Übertragung von Aufgaben an Dritte sei eine bereits vielfach genutzte Praxis bei der Umsetzung von Arbeitsmarktpolitik. Damit würden Kompetenzen und Erfahrungen im Interesse der Leistungsempfänger optimal genutzt.

Bundesarbeitsministerin von der Leyen hat inzwischen ihre Offenheit für eine Einbindung der Kommunen bei der Umsetzung des Bildungspaketes erklärt.


 

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