Politik
Breitbandausbau: Kosten senken, Ausbau beschleunigen
Die Bundesregierung will die Kosten für den Ausbau digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze senken. Effizientere Verfahren und mehr Transparenz sollen dazu beitragen, den Breitbandausbau nachhaltig zu beschleunigen. Das schnelle Internet gerade in ländlichen Räumen ist immer wieder auch eine zentrale kinder- und jugendpolitische Forderung.
27.01.2016
Wenn Autobahnen, Straßen, Geh- und Fahrradwege neu gebaut oder saniert werden, lassen sich beispielsweise Kosten sparen, wenn im Zuge dessen Leerrohre für Glasfasernetze verlegt werden.
Das Gesetz zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze (DigiNetzG) enthält umfangreiche Maßnahmen. Zugleich setzt es die EU-Kostensenkungsrichtlinie 2014/61/EU vom 23. Mai 2014 um, deren Maßnahmen ab dem 1. Juli 2016 anzuwenden sind.
Mehr Zugang und Transparenz
Ziel des Gesetzes ist es, die Kosten für den Breitbandausbau in Deutschland durch effizientere Verfahren und mehr Transparenz maßgeblich zu senken. Vorgesehen sind insbesondere Ansprüche der Netzbetreiber auf
- die Nutzung existierender passiver Netzinfrastrukturen,
- die Mitverlegung von geeigneten passiven Netzinfrastrukturen und Glasfaserkabeln bei öffentlich finanzierten Bauarbeiten und bei der Erschließung von Neubaugebieten sowie
- der verbesserte Zugang zu Informationen über die tatsächliche Versorgungslage.
Passive Netzinfrastrukturen
Passive Netzinfrastrukturen umfassen unter anderem Leer- und Leitungsrohre, Kabelkanäle, Einstiegsschächte, Verteilerkästen, Gebäude und Gebäudeeingänge, Antennenanlagen und Trägerstrukturen wie Türme, Masten und Pfähle.
Zur Kostensenkung tragen des Weiteren bei: die bedarfsgerechte Mitverlegung von Glasfaserkabeln und Anpassungen bei den Wegerechtsregelungen im Telekommunikationsgesetz, beispielsweise durch die Möglichkeit der Verlegung in geringerer Verlegetiefe.
Nationale Streitbeilegungsstelle
Die Bundesnetzagentur wird die Aufgaben einer zentralen Informations- und nationalen Streitbeilegungsstelle wahrnehmen. Erstere soll Netzbetreiber über vorhandene Netzinfrastrukturen informieren. Die Streitbeilegungsstelle hingegen soll auftretende Streitfragen rasch wie auch verbindlich klären.
Mit dem DigiNetzG unterstreicht die Bundesregierung ihren im Koalitionsvertrag verankerten Willen, schnelles Internet für alle Bürgerinnen und Bürger zu ermöglichen: "Bis zum Jahr 2018 soll es in Deutschland eine flächendeckende Grundversorgung mit mindestens 50 Megabit pro Sekunde geben."
Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung vom 27.01.2015
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