Bildungspolitik

Brandenburger Schülerinnen und Schüler aus einkommensschwachen Familien erhalten Unterstützung

Anspruch auf das brandenburgische „Schüler-Bafög“ haben Schülerinnen und Schüler, die ihren ständigen Wohnsitz in Brandenburg haben und ab dem kommenden Schuljahr erstmals eine gymnasiale Oberstufe oder einen zweijährigen vollzeitschulischen Bildungsgang der Fachoberschule besuchen.

03.06.2010

Brandenburgs Bildungsminister Holger Rupprecht begrüßte gestern die Zustimmung des Landtags zum Brandenburgischen Ausbildungsförderungsgesetz. „Gute Bildung darf nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen“, betonte Rupprecht. „Zentrales Ziel der Landesausbildungsförderung ist es, Anreize für Bildungsanstrengungen zu schaffen. Wir wollen, dass mehr Kinder aus einkommensschwachen Familien leichter das Abitur oder die Fachhochschulreife erreichen können und so Aufstiegschancen durch Bildung erhalten. Dafür erhalten sie künftig während des Besuchs der gymnasialen Oberstufe eine finanzielle Unterstützung vom Land.“

Der Bildungsminister erinnerte daran, dass nur in wenigen Industriestaaten die sozial-ökonomische Herkunft so sehr über den Schulerfolg und die Bildungschancen entscheide wie in Deutschland. „Eine größere Chancengleichheit bei der Nutzung von Bildungsangeboten zu gewährleisten, ist eigentlich originäre Aufgabe der Bundesregierung. Deshalb werden wir diese auch über eine Bundesratsinitiative auffordern, den Kreis der Anspruchsberechtigten für das bundesweite Schüler-BAföG in unserem Sinne auszuweiten. 

Rupprecht betonte, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 09. Februar 2010 bestätige das Anliegen der Landesregierung. „Die Richter haben festgestellt, dass die bisherigen Hartz IV-Regelungen der Bundesregierung insbesondere mit Blick auf die Ausbildungskosten von Kindern und Jugendlichen schlicht ungenügend sind und nicht dem verfassungsrechtlichen Anspruch auf Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums genügen.“

Anspruch auf das brandenburgische „Schüler-Bafög“ haben Schülerinnen und Schüler, die ihren ständigen Wohnsitz in Brandenburg haben und ab dem kommenden Schuljahr erstmals eine gymnasiale Oberstufe oder einen zweijährigen vollzeitschulischen Bildungsgang der Fachoberschule in öffentlicher oder freier Trägerschaft besuchen. Diese Schülerinnen und Schüler erhalten eine Landesausbildungsförderung, wenn sie hinsichtlich der maßgeblichen Einkommens- und Vermögensverhältnisse Leistungsbeziehern nach dem BAföG gleichstehen, aber keine Bundesausbildungsförderung erhalten, weil sie noch bei ihren Eltern wohnen. Diese Schüler können - je nach Höhe des Einkommens der Eltern - 50 oder 100 Euro pro Monat erhalten. 

Eine Schulausbildungsunterstützung erhalten Schülerinnen und Schüler insbesondere, wenn sie 

* einen Kinderzuschlag gemäß ¬ß 6a Bundeskindergeldgesetz,

* Wohngeld gemäß Wohngeldgesetz oder

* Leistungen gemäß ¬ß 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes

* Leistungen gemäß ¬ß 2 des Asylbewerberleistungsgesetzes

* Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach Sozialgesetzbuch (SGB) II oder

* Hilfen zum Lebensunterhalt oder Sozialhilfe nach SGB XII

erhalten oder bei der Berechnung einer dieser Leistungen berücksichtigt werden. Diese Schüler erhalten 100 Euro im Monat. 

Der monatliche Zuschuss kann für Kosten eingesetzt werden, die im Zusammenhang mit dem Schulbesuch stehen und nicht durch andere staatliche Zuwendungen gedeckt werden, wie etwa

* Lernmittel, die von der Lernmittelfreiheit ausgenommen sind,

* die Grundausstattung einer Handbibliothek und für Fachbücher,

* die Anschaffung höherwertiger technischer Hilfsmittel wie Notebooks,

* eintägige Unterrichtsgänge oder Schulfahrten sowie

* zusätzliche kostenpflichtige Bildungsangebote wie Theaterbesuche und Nachhilfeangebote. 

Zuständig für die Anträge und die Genehmigungen sind die zuständigen Landkreise oder kreisfreien Städte sein. Das Land trägt sowohl die Kosten für die Förderbeträge der Schülerinnen und Schüler als auch die anfallenden Administrationskosten. Die voraussichtlichen Gesamtausgaben für 2010 belaufen sich auf rund 1,6 Millionen Euro. 

Weitere Informationen zum Brandenburgischen Ausbildungsförderungsgesetz finden sich unter: http://www.mbjs.brandenburg.de/sixcms/detail.php/bb1.c.213762.de

Herausgeber: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg

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