Sozialpolitik

Bildungspaket: KMK fordert Eingliederung der Lernförderung in bestehende Strukturen

Heute endete in Berlin die 331. Plenarsitzung der Kultusministerkonferenz (KMK) unter dem Vorsitz ihres Präsidenten, Staatsminister Dr. Ludwig Spaenle. Im Rahmen ihrer Beratungen über die Neugestaltung der Regelleistung in der Grundsicherung für Kinder und Jugendliche formulierte die KMK die Forderung nach einer Einhaltung der föderalen Kompetenzordnung. Es dürften im Zusammenhang mit dem geplanten Bildungspaket keine Nebenstrukturen zum Schulbetrieb aufgebaut werden.

15.10.2010

Der Anspruch auf Bildungsteilhabe könne, so die KMK, am wirkungsvollsten durch Verstärkung der individuellen Förderung erfüllt werden, in die die Grundsicherung im Bereich der Bildung eingeschlossen ist. Individuelle Lernförderung sei grundsätzlich in bestehende schulische und schulnahe Strukturen einzugliedern und müsse auch schulartübergreifende Förderung und Durchlässigkeit ermöglichen. Notwendige Lernförderbedarfe könnten im Rahmen der pädagogisch ohnehin gebotenen Diagnoseaufgaben der Lehrkräfte festgestellt werden. Konkrete Regelungen müssten so ausgestaltet werden, dass Kinder von Hartz IV-Empfängern nicht diskriminiert würden. 

Das bedeute aber auch, dass die Länder finanziell in die Lage versetzt werden müssen (z.B. durch die Übertragung von Umsatzsteuerpunkten), ihr Angebot an Kindertagesstätten, Ganztagsschulen und Schulsozialarbeit auszuweiten. Dies sei auch die zentrale Forderung der Länder bei den vergangenen Bildungsgipfeln gewesen. 

Quelle: Kultusministerkonferenz

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