Bildungspolitik
BIBB-Hauptausschuss empfiehlt Zuordnung der Hochschulreife auf Stufe 4 des DQR
Der Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) hat am 28.6.2011 "Empfehlungen zur Zuordnung der allgemeinen Hochschulreife im Verhältnis zu Berufsabschlüssen auch im europäischen Vergleich" verabschiedet.
29.06.2011
Das als "Parlament der Berufsbildung" bezeichnete BIBB-Gremium spricht sich - anders als der Schulausschuss der Kultusministerkonferenz (KMK) - dafür aus, die Hochschulreife generell, also die Fachgebundene oder Allgemeine Hochschulreife (AHR) und die Fachhochschulreife, einheitlich dem DQR-Niveau 4 zuzuordnen. Das Qualifikationsniveau der AHR korrespondiere nicht, wie vom KMK-Ausschuss vorgeschlagen, mit den Anforderungen des DQR-Niveau 5: ".eine derartig hohe Zuordnung würde .die Idee des lebenslangen Lernens konterkarieren. Es würde suggeriert, dass mit dem allgemeinbildenden Schulabschluss AHR bereits über 60 Prozent einer möglichen lebenslangen Qualifizierung erreicht sind, obwohl lediglich die Grundlagen für eine berufliche Qualifizierung vorliegen", so der Hauptausschuss.
Im Vergleich zur AHR seien die drei- bzw. dreieinhalbjährigen Berufe aufgrund der hohen Komplexität beruflicher Handlungsfähigkeit mindestens gleichwertig einzuordnen.
Der europäische Vergleich zeige ferner, dass die AHR überwiegend dem Niveau 4 zugeordnet werde - ebenso wie die berufliche Ausbildung. "Eine Zuordnung des AHR auf Niveau 5 des DQR/EQR (Europäischer Qualifikationsrahmen) würde im europäischen Ausland für massive Irritationen sorgen.", so der Hauptausschuss.
Der BIBB-Hauptausschuss appelliert daher - gerichtet insbesondere an die Kultusminister und Ministerpräsidenten der Bundesländer: "Nur wenn die anstehenden Arbeiten im Arbeitskreis DQR im Konsens der relevanten Vertreterinnen und Vertreter der Bildungsbereiche fortgesetzt und deren Arbeitsergebnisse bei den politischen Entscheidungen anerkannt werden, können der EQR und der DQR in der Breite akzeptiert werden."
Insgesamt hat der BIBB-Hauptausschuss auf seiner März-Sitzung 2011 die bisherigen Arbeiten an der Entwicklung des DQR als positiv bewertet und den Akteuren der Berufsbildung empfohlen, sich weiterhin aktiv an dem Erarbeitungsprozess zu beteiligen.
Der BIBB-Hauptausschuss hat die gesetzliche Aufgabe, die Bundesregierung in grundsätzlichen Fragen der Berufsbildung zu beraten. Dem Ausschuss gehören zu gleichen Teilen Vertreter/-innen der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände sowie der Bundesländer und der Bundesregierung an.
Die Empfehlung des Hauptausschusses finden sich <link http: www.bibb.de dokumente pdf empfehlung_hauptausschuss_zum_dqr.pdf _blank external-link-new-window>hier im Wortlaut.
Quelle: Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)
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