Kinder- und Jugendschutz

Best Practice bei Apps - Mehr Sicherheit und Jugendschutz

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz will den Verbraucher- und Datenschutz bei Apps verbessern. Dazu hat es einen Diskussionsprozess mit wichtigen Stakeholdern angestoßen, in dem eine Best-Practice entwickelt werden soll. Zu den Teilnehmern der Gespräche im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gehören u.a. App-Store-Anbieter, App-Entwickler verschiedener Bereiche, namhafte App-Tester sowie Verbraucher-, Daten- und Jugendschützer.

21.04.2016

"Verbraucherinnen und Verbraucher wissen oft nicht, was bei einer App mit ihren Daten geschieht, wer daran verdient und wie die Produktbedingungen aussehen. Deshalb brauchen wir mehr Transparenz bei Apps. Apps müssen sicher und fair sein." Dies sagte Verbraucherstaatssekretär Gerd Billen.

Für das BMJV gehört zu einem guten Verbraucherschutz bei Apps, dass Nutzerinnen und Nutzer

  1. vor dem Download umfassend, klar und verständlich informiert werden und so die Funktionen einer App und ihre Verbraucherfreundlichkeit zuverlässig einschätzen können,
  2. die Kontrolle über ihre Daten in der Hand haben und
  3. einen effektiven Support, ein verlässliches Beschwerdemanagement, regelmäßige Updates und kulante Rückgabemöglichkeit erwarten dürfen.

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat dazu als Basis für die Gespräche erste Vorstellungen entwickelt. Ziel ist es, nun gemeinsam einen Best-Practice-Katalog zu entwickeln, der allen Beteiligten und insbesondere Verbraucherinnen und Verbrauchern als verlässliche Orientierung dient und Grundlage von Zusagen sein kann.

Dazu Gerd Billen: "Verbraucherinnen und Verbraucher müssen schnell erkennen können, ob eine App Datensicherheit und Schutz der Privatsphäre bietet. Hierzu wollen wir mit den Akteuren am Markt entsprechende Standards entwickeln."

Billen sieht die Gespräche auf einem guten Weg. Er sei optimistisch, dass bis zum Herbst ein Konsens zum Best-Practice bei Apps möglich sei und ein hohes Maß an Verbindlichkeit erlange. Sollte dies nicht erfolgreich sein, werden andere Wege und Initiativen zu prüfen sein.

Zum Hintergrund

Apps – praktische Anwendungsprogramme auf Smartphones und Tablets – sind aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken. Verbraucherinnen und Verbraucher schätzen die Vielfalt an komfortabler Software, die mit wenigen Klicks viel Information, Kommunikation und Services bietet. Für nahezu jedes Informations-, Kommunikations- und Konsumbedürfnis gibt es unzählige Apps, die zumeist über die Stores großer Betriebssytemanbieter vertrieben und bezogen werden.

Die Applifizierung schreitet voran – täglich kommt eine Fülle solcher – mal kostenlosen, mal entgeltpflichtigen – Angebote neu hinzu. Schnell installiert, gleich ausprobiert und auf Wunsch sofort wieder gelöscht, stehen Apps gefühlt für ein vermeintlich risikofreies Angebot. Doch Apps ermöglichen auch eine komplette digitale Überwachung des Alltags. Und bei näherem Hinsehen ergeben sich viele Mängel: unnötiges Abgreifen von Daten, mangelhafter Datenschutz, unklare und unverständliche Informationen, mangelnde Transparenz von Funktionen und Nutzungsbedingungen, Kostenfallen durch In-App-Verkäufe, ein unzureichender Support bei Problemen oder fehlende Updates sind nur einige typische Verbraucherprobleme bei Apps. Auch Untersuchungen der Stiftung Warentest haben bei nahezu der Hälfte der getesteten Apps ein kritisches Datensendeverhalten festgestellt.

Das <link http: www.bmjv.de shareddocs downloads de artikel external-link-new-window zum>Impulspapier "Best-Practice bei Apps" (pdf, 963 KB) steht als Download auf der Webseite des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz zur Verfügung. 

Quelle: Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz vom 21.04.2016

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