Kinder- und Jugendschutz

Berlin erhöht die Bußgelder für Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz

Berliner Gewerbetreibende, die gegen den Jugendschutz verstoßen, müssen künftig mit teilweise deutlich höheren Bußgeldern rechnen. Die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung hat jetzt einen neuen Bußgeldkatalog veröffentlicht, der ab 1. Februar wirksam wird. Es ist die erste Erhöhung des Rahmens für Bußgeldzahlungen seit 2003.

14.01.2011

Veranstaltern und Gewerbetreibenden droht jetzt für die Abgabe alkoholischer Getränke an Kinder ein Bußgeld von 1.500 Euro - statt bisher 400 Euro.

Bei der Abgabe an Jugendliche sind es 750 Euro - statt bisher 300.

Die Abgabe von Zigaretten an Kinder kann jetzt mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 Euro belegt werden - statt bisher 300.

Bußgelder drohen aber auch Privatpersonen, die aus ihrem Handeln keinen wirtschaftlichen Vorteil ziehen wollen. Für diesen Personenkreis fällt die Bußgeldandrohung milder aus. Das höchste nach Katalog zu verhängende Bußgeld sind 2.500 Euro für Veranstalter oder Gewerbetreibende, die einem Kind den Aufenthalt in einem Nachtclub gestatten.

Die Überwachung des Jugendschutzes liegt in Berlin seit 2008 nicht mehr bei den Jugend-, sondern bei den bezirklichen Ordnungsämtern.

Im Bereich der Abgabe alkoholischer Getränke in Verkaufs- und gastronomischen Einrichtungen an Minderjährige wurden in Berlin

2008: 124
2009: 194
2010: 111*

Bußgelder verhängt.

Eine Gesamtstatistik über die Zahl aller registrierten Verstöße gegen die Jugendschutzbestimmungen und die Höhe der fällig gewordenen Bußgelder liegt nicht vor.

Die Vorschriften des Jugendschutzgesetzes sollen Kinder und Jugendliche vor negativen Einflüssen schützen. Dazu gehören z. B. die Abgabe von Alkohol und Tabakwaren, der Aufenthalt in Gaststätten und Diskotheken sowie der Verkauf von Computerspielen und der Kinobesuch und die dabei zu beachtenden Altersgrenzen.

Das Jugendschutzgesetz richtet sich daher nicht an Kinder und Jugendliche, sondern vorrangig an Veranstalter und Gewerbetreibende, die durch ihr Handeln die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen gefährden können. Sie haben für die Einhaltung des Jugendschutzes zu sorgen und werden bei Verstößen zur Verantwortung gezogen. Für die Einhaltung der Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes müssen sich jedoch alle Erwachsenen verantwortlich fühlen.

Das Jugendschutzgesetz kann seine Wirkung im Land Berlin nur entfalten, wenn die Bezirksämter die Einhaltung seiner Vorschriften überwachen und Verstöße ahnden.

Der Bußgeldkatalog ist eine empfehlende Leitlinie für die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Jugendschutzgesetz. Er soll den Bezirksämtern einen Orientierungsrahmen bieten und eine einheitliche Handhabung im Land Berlin ermöglichen.

Der Bußgeldkatalog ist komplett zu finden auf <link http: www.berlin.de imperia md content sen-jugend rechtsvorschriften _blank>www.berlin.de/imperia/md/content/sen-jugend/rechtsvorschriften/jugend_rs_1_2011_juschg.pdf.

* die Zahl kann sich wegen bislang nicht abgeschlossener Verfahren noch leicht erhöhen

Herausgeber: Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung des Landes Berlin - Landesjugendamt

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