Familienpolitik

Bayern sieht im Betreuungsgeld Erfolgsmodell

Bayerns Familienministerin Müller zog anläßlich der Veröffentlichung von Betreuungsgeldzahlen für das zweite Quartal 2014 durch das Statistische Bundesamt am 20.08.2014 Bilanz: "Jeder vierte Betreuungsgeldbezieher stammt aus Bayern".

21.08.2014

"Unser Weg der echten Wahlfreiheit hat sich bewährt. Das Betreuungsgeld ist sowohl bundesweit als auch in Bayern ein Erfolgsmodell. Entscheidender Gradmesser für den Erfolg ist die Nachfrage: Allein in Bayern haben bis Ende Juli 2014 mehr als 73 Prozent der anspruchsberechtigten Eltern Betreuungsgeld beantragt", so Bayerns Familienministerin Emilia Müller anlässlich der Veröffentlichung von Betreuungsgeldzahlen für das zweite Quartal 2014 durch das Statistische Bundesamt am 20.08.2014. Demnach wurde in diesem Zeitraum das Betreuungsgeld bundesweit 224.353 Mal bewilligt und zur Auszahlung angewiesen. Auf Bayern entfielen davon 51.086, also fast jeder Vierte (23 Prozent). Bayern liegt damit an erster Stelle.

"Es sind damit die Eltern, die uns bestätigen, dass das Betreuungsgeld wichtig und richtig ist. Denn welche Betreuungsform einem Kind gut tut, hängt maßgeblich vom Alter, der Entwicklung des Kindes und der Familiensituation ab. Dies können die Eltern am besten selbst beurteilen. In Bayern geben wir Eltern echte Entscheidungsfreiheit, da wir auf beides setzen: Den bedarfsgerechten Ausbau der Kinderbetreuung und das Betreuungsgeld", so Müller weiter.

Betreuungsgeld erhalten seit August letzten Jahres bundesweit Eltern, die für ihr Kind keinen öffentlich geförderten Krippenplatz in Anspruch nehmen. Die Leistung kann für Kinder, die ab dem 1. August 2012 geboren wurden, in Anspruch genommen werden. Am 1. August 2014 wurde das Betreuungsgeld um 50 Euro erhöht und beträgt nun monatlich 150 Euro.

In Bayern vollzieht das Zentrum Bayern Familie und Soziales - kurz ZBFS - das Betreuungsgeld. Nähere Informationen erhalten Eltern über das zentrale "Servicetelefon Betreuungsgeld" des ZBFS unter 0931/32090929, per E-Mail unter betreuungsgeld@zbfs.bayern.de und auf www.betreuungsgeld.bayern.de.

Die Veröffentlichung der Betreuungsgeldzahlen durch das Statistische Bundesamt gibt es unter:
www.destatis.de/DE/PresseService/Presse/Pressemitteilungen/2014/08/

Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 20.08.2014

Redaktion: Astrid Bache

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