Kinder- und Jugendschutz

Bamberger: Belange von Kindern in familiären Konfliktsituationen seit einem Jahr besser geschützt

Der rheinland-pfälzische Justizminister Heinz Georg Bamberger stattete heute dem Amtsgericht Simmern einen Besuch ab. Ein Gesprächsthema war unter anderem das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG).

26.08.2010

"Mit diesem Gesetz haben wir seit rund einem Jahr ein neues Gesetz aus einem Guss, auf das viele von uns lange gehofft haben und an dessen Entstehung das Land Rheinland-Pfalz aktiv mitgewirkt hat", betonte Justizminister Heinz Georg Bamberger. Das Gesetz trat zum 1. September 2009 in Kraft.

Mit dem Gesetz wurde das gerichtliche Verfahren in Familiensachen erstmals in einer einzigen Verfahrensordnung zusammengefasst und vollständig neu geregelt. "Das neue Recht solle die Möglichkeiten verbessern, familiäre Auseinandersetzungen vor Gericht so fair und schonend wie möglich auszutragen. Ein zentrales Anliegen dieser Reform ist es, die Belange der Kinder, die häufig die Opfer familiärer Konfliktsituationen sind, in besonderem Maße zu berücksichtigen und ihnen einen besseren Schutz und mehr Rechte im Verfahren zu gewähren. Das ist ein wichtiges Anliegen und ein deutlicher Fortschritt, für den sich die Landesregierung nachdrücklich eingesetzt hat", so der Minister.

Bamberger erläuterte, dass das Gesetz darauf angelegt sei, die Gerichte anzuhalten, auf eine gütliche Beilegung des Konflikts in der Familie hinzuwirken, wenn dies dem Kindeswohl nicht widerspricht.

Weiterhin würden die Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte des betroffenen Kindes gestärkt, indem es in schwierigen Fällen von einem Verfahrensbeistand unterstützt werden könne. "Anders als bei der alten Regelung kann der Verfahrensbeistand auf Anordnung des Gerichts eine aktive Rolle in dem Konflikt übernehmen und zu einer einvernehmlichen Umgangsregelung - etwa durch Gespräche mit den Eltern - beitragen. Jugendliche ab 14 Jahren können sich künftig zur Durchsetzung eigener Rechte selbst vertreten", so der Minister. 

Mit der Schaffung des "Großen Familiengerichts" wurde durch das Reformgesetz die sachliche Zuständigkeit der Familiengerichte erweitert. "Die Gerichte erhielten damit die Möglichkeit, alle durch den sozialen Verband von Ehe und Familie sachlich verbundenen Rechtsstreitigkeiten in einer Zuständigkeit zu entscheiden. Die Pflicht der Ehegatten, in Scheidungssachen darzulegen, ob eine Verständigung über die elterliche Sorge, das Umgangsrecht und den Unterhalt erzielt wurde, soll die Eltern anhalten, bereits vor Einleitung des Verfahrens die künftigen Lebensumstände der Kinder zu klären. Das sind wirklich entscheidende Verbesserungen, die zum Wohl des Kindes beitragen", hob der Minister abschließend hervor.

Quelle: Ministerium der Justiz des Landes Rheinland-Pfalz

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