Recht

BAGFW und Bundeswirtschaftsministerium veröffentlichen gemeinsames Positionspapier zu TTIP

Laut der Erklärung von BAGFW und BMWi sollen im TTIP keine Regelungen zu spezifischen Organisationsformen der Leistungserbringung getroffen werden, die die Organisation und Struktur der Leistungserbringung durch die Freie Wohlfahrtspflege in Frage stellen.

23.02.2015

Die TTIP-Regelungen sollen somit nicht zu Änderungen in den Rahmenbedingungen für die sozialrechtliche Leistungserbringung durch Dienste der freien Wohlfahrtspflege führen. In der gemeinsamen Positionierung ist für die BAGFW entscheidend, dass auch in Zukunft nationale Regulierungen nicht zu Schadensersatzansprüchen führen werden. Dies muss als großer Erfolg in der Debatte um TTIP in Deutschland gewertet werden.

Die BAGFW als Bundesarbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege hat sich intensiv mit den möglichen Folgen der geplanten Freihandelsabkommen mit Nordamerika auseinandergesetzt. Grund dafür war die Sorge, dass insbesondere TTIP die Arbeitsbedingungen der frei-gemeinnützigen Anbieter sozialer Dienstleistungen massiv verschlechtern könne. Dies könnte zu einer Gefährdung des deutschen Modells der Versorgung mit sozialen Dienstleistungen führen (vgl. Kernpositionen der BAGFW zu Freihandelsabkommen vom 17.09.2014).

Im Zuge dieser Auseinandersetzung hat die BAGFW auch den Kontakt zum Bundeswirtschaftsministerium, als dem in der Bundesregierung für die Abkommen federführenden Ressort, gesucht. Dort konnten die Bedenken vorgetragen und in einem umfassenden Dialog erörtert werden. Das gemeinsame Positionspapier enthält die dabei gefundenen Gemeinsamkeiten.

"Wir danken dem Ministerium und insbesondere auch Minister Gabriel für seine Wertschätzung und Unterstützung der Freien Wohlfahrtspflege und seine Bereitschaft zum Dialog", so der Präsident der BAGFW, Prof. Dr. Rolf Rosenbrock heute in Berlin. "Wir vertrauen auf die Zusagen und werden auf dieser Basis den TTIP Prozess weiter kritisch begleiten."

Über die BAGFW

In der BAGFW sind die sechs Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege (Arbeiterwohlfahrt, Caritas, Parität, Deutsches Rotes Kreuz, Diakonie und Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland) organisiert, die mit mehr als 100.000 Einrichtungen und Diensten einen Großteil der sozialen Daseinsvorsorge in Deutschland gewährleisten. In den Mitgliedsorganisationen und Gliederungen der sechs Spitzenverbände arbeiten mehr als 1,7 Mio. Menschen haupt- und ca. 3 Mio. Menschen ehrenamtlich.

Materialien

Quelle: Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e. V. (BAGFW) vom 23.02.2015

Redaktion: Astrid Bache

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