Familienpolitik
Baaske: Betreuungsgeld muss gestoppt werden
Die EU-Kommission kritisiert das geplante Betreuungsgeld der schwarz-gelben Bundesregierung. Es gefährde die Erwerbsbeteiligung von Frauen, heißt es aus Brüssel. Brandenburgs Sozial- und Frauenminister Günter Baaske teilt diese Ansicht.
02.02.2012
Baske sagte dazu: „Das Betreuungsgeld ist ein Anreiz für Mütter, nicht arbeiten zu gehen. Das ist fatal. Angesichts des Fachkräftemangels müssen wir alles unternehmen, damit gut ausgebildete Frauen Vollzeit arbeiten können. Außerdem wird Kindern damit ein wichtiges Förderangebot vorenthalten. Denn die Herdprämie bietet gerade den Familien einen finanziellen Anreiz, kein Förderangebot für ihre Kinder zu nutzen, die es besonders nötig hätten. Das ist ein bildungspolitischer Irrsinn, der endlich gestoppt werden muss.“
Die schwarz-gelbe Bundesregierung hatte im November 2011 beschlossen, ab 2013 allen Familien, die ihre zweijährigen Kinder zu Hause betreuen, monatlich 100 Euro pro Kind zu zahlen. Von 2014 an soll es auf 150 Euro für zwei- und dreijährige Kinder steigen. Baaske: „Das Betreuungsgeld wird Milliarden verschlingen, die man besser in gute Kindertagesstätten investieren sollte. Statt Eltern ein zusätzliches Taschengeld auszuzahlen, müssen wir die Infrastruktur für Kinder ausbauen. Das ist eine nachhaltige Familien- und Bildungspolitik, von der alle Kinder profitieren.“
Er freue sich, dass jetzt auch die „Gruppe der Frauen“ in der Unionsfraktion sich offen gegen das Betreuungsgeld ausspricht. „Sie haben erkannt, dass Frauen nicht für das Daheim-bleiben belohnt werden dürfen, sondern dass Frauen vom Staat unterstützt werden müssen, arbeiten zu gehen und selbstständig sein zu können“, so Baaske. Und wer es berufstätigen Eltern abspreche, sich nicht ausreichend um ihre Kinder kümmern zu können, der habe ein verstaubtes Frauen- und Familienbild. „Kinder gehen sehr gerne in Kitas. Dort können sie nicht nur mit Gleichaltrigen spielen und toben, sondern werden von den Erzieherinnen und Erziehern außerordentlich gut gefördert.“
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie des Landes Brandenburg
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