Sozialpolitik

AWO begrüßt Vorstoß einer Vermögenssteuer

In Deutschland ist jeder sechste Mensch von Armut bedroht oder betroffen. Vor diesem Hintergrund begrüßt der AWO Bundesverband die Diskussion um eine Wiedereinführung der Vermögenssteuer und fordert gleichwerte Teilhabe und mehr gesellschaftlichen Zusammenhalt. In kaum einem anderen Industrieland werde Vermögen so gering und Arbeit so stark besteuert wie in Deutschland, stellt der Wohlfahrtsverband fest.

29.08.2019

Herstellung von sozialem Ausgleich

Anlässlich des Vorstoßes der SPD zur Besteuerung von Vermögen erklärt der Vorstandsvorsitzende des AWO Bundesverbandes, Wolfgang Stadler: „Es ist zu begrüßen, dass die Frage der Vermögensbesteuerung wieder politisch diskutiert wird. Mit großer Besorgnis nimmt die AWO die starke Ungleichverteilung von Vermögen wahr. Es gehört zum Primat der Politik, eine zu starke Konzentration von Reichtum zu vermeiden und sozialen Ausgleich herzustellen.“

In kaum einem anderen Industrieland wird Vermögen so gering und Arbeit so stark besteuert wie in Deutschland. Gleichzeitig gehört Deutschland zu den Ländern mit der größten Ungleichheit der privaten Vermögen. Mehr als jeder sechste Mensch ist in Deutschland von Armut bedroht oder betroffen.

Investitionen in den Sozialstaat und in die soziale Infrastruktur

Wolfgang Stadler mahnt an: „Die gleichwertige Teilhabe aller Menschen an der Gesellschaft wird durch zu große Ungleichverteilung ökonomischer Ressourcen gefährdet. Was wir brauchen sind Investitionen in den Sozialstaat und in die soziale Infrastruktur, durch die gesellschaftlicher Zusammenhalt organisiert wird. Diejenigen, die am stärksten profitieren, sollten auch am meisten zur Finanzierung des Gemeinwesens beitragen.“

Hintergrund

Die Vermögensteuer ist eine Steuer auf das Gesamtvermögen eines Steuerpflichtigen. Ihre Bemessungsgrundlage umfasst meist das nach Abzug der Schulden verbleibende Reinvermögen. In Deutschland wurde sie bis 1996 erhoben und wurde dann abgeschafft. Sie generierte zuletzt ein Steueraufkommen von damals etwa 9 Milliarden DM. Zur Bemessungsgrundlage gehörten Immobilien, Sparguthaben, Wertpapiere und Lebensversicherungen, außerdem Sachvermögen wie Kraftfahrzeuge, Hausrat oder Kunstgegenstände. Für natürliche Personen gab es damals einen Freibetrag von 120.000 DM oder umgerechnet rund 60.000 Euro.

Die SPD stellte am 26.08.2019 ihren Entwurf für eine neue Vermögenssteuer vor, die insbesondere für Hochvermögende gelten soll. Die Maßnahme ist in der Regierungskoalition umstritten.

Quelle: AWO Bundesverband e.V. vom 27.08.2019

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