Gesundheit
Ausschuss berät über Präventionsgesetz
Regierung und Opposition sind sich im Grundsatz einig, dass Gesundheitsförderung und Prävention ausgebaut werden müssen. Zu den Maßnahmen würden u.a. eine verpflichtende Impfberatunggehören, bevor Eltern ihre Kinder in eine Kita geben, sowie allgemeine Früherkennungsuntersuchungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene.
25.03.2015
Die Abgeordneten des Gesundheitsausschusses haben sich am 25. März 2015 mit dem Präventionsgesetz der Bundesregierung (<link http: dip21.bundestag.de dip21 btd external-link-new-window>18/4282) befasst.
Gesundheitsförderung und Prävention ausbauen, um Risikofaktoren zu vermeiden
Regierung und Opposition sind sich im Grundsatz einig, dass Gesundheitsförderung und Prävention ausgebaut werden müssen, um Risikofaktoren wie mangelnde Bewegung, unausgewogene Ernährung, Rauchen, übermäßigen Alkoholkonsum oder chronische Stressbelastungen zu reduzieren und Folgekrankheiten zu vermeiden.
Gesundheits-Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz (CDU) sagte, es gehe darum, die Prävention in den Lebenswelten der Menschen zu verankern, also etwa in der Kita, in Schulen, in der Arbeitswelt oder in Pflegeeinrichtungen. Neben den Krankenkassen bekämen auch die Pflegekassen einen Präventionsauftrag. Zudem würden die Private Krankenversicherung (PKV) und private Pflegeversicherungen in das Konzept einbezogen. Als Orte des Präventionsgeschehens seien die Kommunen zu betrachten.
Verpflichtende Impfberatung einführen
Das Gesetz zielt auch konkret darauf ab, den Impfstatus der Bevölkerung zu verbessern, unter anderem durch eine verpflichtende Impfberatung, bevor Eltern ihre Kinder in eine Kita geben. Widmann-Mauz betonte, gerade Kleinkinder würden oft zu spät oder gar nicht geimpft. Dies werde mit Sorge gesehen. Vertreter von SPD, Linken und Grünen erinnerten daran, dass Präventionsangebote gerade von jenen Bevölkerungsschichten oft nicht wahrgenommen werden, die sie am dringendsten benötigen. Daher sei es so wichtig, die Menschen in ihren konkreten Lebenswelten zu erreichen.
Sozial bedingte gesundheitliche Ungleichheit vermindern
Die Opposition hat eigene Anträge zum Thema eingebracht, die im Ausschuss ebenfalls eingeführt wurden. Der Antrag der Fraktion Die Linke (<link http: dip21.bundestag.de dip21 btd external-link-new-window antrag>18/4322) zielt auf die "Verminderung sozial bedingter gesundheitlicher Ungleichheit" ab, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt in ihrem Antrag (<link http: dip21.bundestag.de dip21 btd external-link-new-window antrag>18/4327) "Gerechtigkeit und Teilhabe durch ein modernes Gesundheitsförderungsgesetz".
Die Opposition machte deutlich, dass arme Menschen und solche aus bildungsfernen Familien oft auch einen schlechteren allgemeinen Gesundheitszustand aufwiesen. Dem müsse gezielt entgegen gewirkt werden. Die betriebliche Gesundheitsförderung sei vor allem in kleinen Firmen wichtig. Gesundheitsbelastungen ergäben sich aber auch in der Alltagswelt durch Stress, Lärm und Verkehr. Die Opposition sprach sich dafür aus, die Forschung auf dem Gebiet der Prävention gezielt auszubauen und auch regelmäßige Fortschrittsberichte vorzulegen.
Ausdehnung auf jedes Lebensalter und in alle Lebensbereiche
Der Regierungsentwurf sieht vor, die Gesundheitsförderung und Prävention auf jedes Lebensalter und in alle Lebensbereiche auszudehnen. Die Leistungen der Krankenkassen zur Prävention und Gesundheitsförderung werden ab 2016 mehr als verdoppelt. Zusammen mit dem Beitrag der Pflegekassen stehen künftig rund 511 Millionen Euro im Jahr für präventive und gesundheitsfördernde Leistungen bereit.
Die Früherkennungsuntersuchungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene sollen weiterentwickelt werden. Zur Beratung gehört die Klärung des Impfstatus. Im Rahmen einer Nationalen Präventionskonferenz sollen sich die Sozialversicherungsträger unter Beteiligung des Bundes, der Länder, Kommunen und Sozialpartner auf ein Vorgehen verständigen.
Quelle: Deutscher Bundestag, hib – heute im Bundestag Nr. 163 vom 25.03.2015
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