Recht

Aufhebung der Residenzpflicht in NRW erleichtert die Beteiligung Junger Flüchtlinge an Ferienfreizeiten in NRW

Das Recht auf Freizeit und Erholung muss auch für Flüchtlingskinder gelten! Aufhebung der Residenzpflicht in NRW erleichtert die Beteiligung Junger Flüchtlinge an Ferienfreizeiten in NRW.

30.03.2011

Spiel, Spaß, Sport, sich erholen, nette Leute kennenlernen, Freundschaften schließen und neue Länder entdecken - für viele Kinder und Jugendliche ist die Teilnahme an Ferienfreizeiten ein selbstverständliches Jahreshighlight. Flüchtlingskindern stehen diese Erfahrungen jedoch nicht ohne weiteres offen.

Für Flüchtlingskinder gelten jedoch nach wie vor besondere aufenthaltsrechtliche Bestimmungen, die ihnen die Teilnahme an Freizeiten erschweren.

Nach der UN-Kinderrechtskonvention sollte beim Umgang mit minderjährigen Flüchtlingen das Kindeswohl an erster Stelle stehen. Nach Artikel 31 der Konvention sind die Vertragsstaaten der UN aufgefordert, das Recht des Kindes auf volle Beteiligung am kulturellen und künstlerischen Leben sowie auf Spiel, Erholung und Freizeitbeschäftigung zu fördern 

Seit Ende 2010 ist in Nordrhein-Westfalen die sogenannte „Residenzpflicht“ aufgehoben. Flüchtlingskinder können sich nun zumindest im gesamten Gebiet des Bundeslands Nordrhein-Westfalen erlaubnisfrei aufhalten. Die Einschränkungen gelten jedoch weiterhin für Reisen in andere Bundesländer und ins Ausland 

Die Aktionsgemeinschaft Junge Flüchtlinge in NRW bittet daher alle Ausländerbehörden in NRW, sich auch in diesem Jahr offensiv für junge Flüchtlinge einzusetzen und ihre Teilnahme an Ferienfreizeiten in andere Bundesländer und ins Ausland zu ermöglichen. Ausländerbehörden können auf Antrag im Einzelfall eine für die Dauer der Reise befristete Aufenthaltserlaubnis erteilen. Dadurch wird zum Ende der Auslandsfahrt die Wiedereinreise nach Deutschland möglich.

Viele Jugendverbände, Vereine und Initiativen setzen sich jedes Jahr besonders dafür ein, dass junge Flüchtlinge die Chance erhalten, auf Ferienfreizeiten mitzufahren. Dafür ist ihnen besonders zu danken.

Die Aktionsgemeinschaft Junge Flüchtlinge dankt ebenfalls allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Ausländerbehörden, die ihre Spielräume nutzen, um Flüchtlingskindern die Teilnahme an Ferienfreizeiten zu ermöglichen und das Engagement der Träger unterstützen.

Quelle: LJR NRW vom 30.03.2011

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