Kinder- und Jugendschutz

Anhörung des Bundestagsrechtsausschusses zur Bekämpfung der Kinderpornografie im Internet

Der Rechtsausschuss wird am 10. November eine öffentliche Anhörung zu Möglichkeiten der Bekämpfung der Kinderpornografie im Internet veranstalten. Grundlage des Hearings sind drei Gesetzentwürfe der Oppositionsfraktionen. Nach Ansicht der SPD-Fraktion soll das Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen aufgehoben werden.

08.11.2010

Berlin: (hib/BOB/TYH) Netzsperren würden keinen substantiellen Beitrag zur Bekämpfung der Kinderpornografie leisten und grundsätzlichen Bedenken begegnen. Dasselbe will auch die Fraktion Die Linke: Anlassunabhängige Zugangsbeschränkungen in Kommunikationsnetzen sollen für unzulässig erklärt werden. Mit einem Gesetzentwurf (17/646) soll erreicht werden, dass das Zugangserschwerungsgesetz ersatzlos aufgehoben wird. Das Gleiche fordert auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem eigenen Gesetzentwurf (17/772).

Eingeladen sind Dominik Boecker, Fachanwalt für Informationstechnologierecht aus Köln; Dieter Frey, Rechtsanwalt aus Köln; Peter Jürgen Graf, Richter am Bundesgerichtshof aus Karlsruhe; Professor Dirk Heckmann, Lehrstuhl für Äffentliches Recht, Sicherheitsrecht und Internetrecht an der Universität Passau; Professor Klaus Hoffmann-Holland, Lehrstuhl für Kriminologie und Strafrecht von der Freien Universität Berlin; Carmen Kerger-Ladleif vom Verein "Dunkelziffer“ aus Hamburg; Jürgen Maurer, Vizepräsident des Bundeskriminalamtes aus Wiesbaden; Christoph Schnabel, Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit aus Hamburg, und Lars Underbjerg, Detective Inspector von der dänischen Polizei. Die Anhörung beginnt um 14 Uhr im Raum 1.302 des Jakob-Kaiser-Hauses. Anmeldungen unter rechtsausschuss@bundestag.de

Der Hyperlink führt zur Tagesordnung für die Anhörung: http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a06/tagesordnungen/a06_029to.pdf

Herausgeber: Bundesregierung

 

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