Familienpolitik

Alleinerziehenden-Organisationen fordern Rechtssicherheit für alleinerziehende Mütter

Die Alleinerziehenden-Organisationen agae, AGIA, SHIA und VAMV fordern die Bundesjustizministerin auf, in dem in Kürze angekündigten Gesetzentwurf zur Neuregelung der elterlichen Sorge für nicht miteinander verheiratete Eltern das Antragsmodell festzuschreiben.

19.01.2011

Mehr als 90 Prozent der Alleinerziehenden sind Frauen. Für sie muss ab der Geburt des Kindes Rechtsklarheit bestehen. Daher fordern die Verbände das alleinige Sorgerecht der Mutter, wenn keine übereinstimmende Sorgeerklärung der Eltern vorliegt. Nur so ist ihre Handlungsfähigkeit bei allen für das Kind wichtigen Entscheidungen, z.B. der Festlegung des Aufenthaltsortes, gewährleistet.

Wenn die Mutter einer gemeinsamen Sorge nicht zustimmt, kann der nichtsorgeberechtigte und nicht mit der Mutter verheiratete Vater einen Antrag beim Familiengericht auf gemeinsame Sorge stellen. Dieses prüft, ob die gemeinsame Sorge im jeweiligen Fall dem Kindeswohl am besten entspricht.

Aus Sicht der Verbände müssen im Interesse des Kindes folgende grundlegende Voraussetzungen für die gemeinsame Sorge gegeben sein: Die Eltern sind bereit und in der Lage zu kooperieren und gemeinsame Entscheidungen in Bezug auf das Kind zu treffen. Darüber hinaus muss der Antrag stellende Elternteil eine tragfähige Beziehung zum Kind entwickelt und sein Umgangsrecht regelmäßig wahrgenommen haben. Es dürfen keine Umstände vorliegen, die die Ausübung der gemeinsamen Sorge unzumutbar machen, z.B. Gewalt gegen die Mutter oder das Kind. Darüber hinaus müssen regelmäßige Unterhaltszahlungen als dienlich für das Kindeswohl angesehen werden.

Entscheidend ist immer die Frage, was dem Wohl des Kindes am meisten dient. Dies kann je nach konkreter Lebenssituation des Kindes und der Eltern sowohl die gemeinsame als auch die alleinige elterliche Sorge sein.

Quelle: Gemeinsame Pressemitteilung der Arbeitsgemeinschaft für alleinerziehende Mütter und Väter im Diakonischen Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland e.V., Arbeitsgemeinschaft Interessenvertretung Alleinerziehender (AGIA), Selbsthilfeinitiativen Alleinerziehender e.V. Bundesverband (SHIA), Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e.V. (VAMV) vom 18.1.2011

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