Kinder- und Jugendschutz
Alkoholabgabe an Minderjährige: Haderthauer fordert bundesgesetzliche Absicherung von Testkäufen
"Kinder und Jugendliche kommen viel zu leicht an Schnaps und Bier. Händler, die beim Jugendschutz 'beide Augen zudrücken', begehen nicht nur ein Kavaliersdelikt. Es drohen bis zu 50.000 Euro Bußgeld. Hier brauchen wir ein klares Signal an die Händler: So nicht! Jugendschutzbestimmungen, die nicht vollzogen werden, sind das Papier nicht wert, auf dem sie gedruckt sind", so Bayerns Familienministerin Christine Haderthauer heute in München.
04.02.2010
Die Ministerin: "Jugendschutz darf allerdings nicht an Ländergrenzen halt machen! Deshalb brauchen wir eine bundesgesetzliche Absicherung von Testkäufen. Der Bund kann bei Testkäufen von Bayern lernen. Im Kabinett haben wir bereits im Mai 2009 beschlossen, dass zur Optimierung des Vollzugs des Jugendschutzgesetzes der verstärkte Einsatz von verdeckten Testkäufen zielführend ist. Im Dezember 2009 haben wir die Vollzugshinweise zum Jugendschutzgesetz aktualisiert, um den Behörden vor Ort rechtlichen Rückenwind zu geben: Testkäufe werden jetzt ausdrücklich empfohlen. Die Testkäufe müssen aber durch jugendliche Angehörige des Verwaltungsdienstes durchgeführt und von Erwachsenen beaufsichtigt werden. Es werden also keine Kinder zum Alkoholkonsum verführt, sondern dreiste Händler überführt!"
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