Gesundheit

Aktuelle Ausgabe des „Alkoholspiegel“ erschienen: Gegen den Rausch - Drei Jahre „Alkohol? Kenn dein Limit.“

Im Oktober 2009 hat die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) mit Unterstützung des Verbandes der Privaten Krankenversicherung (PKV) die erste bundesweite Kampagne zur Alkoholprävention bei Jugendlichen gestartet.

07.12.2012

Seither hat „Alkohol? Kenn dein Limit.“ nicht nur einen hohen Bekanntheitsgrad erreicht. Mit dem Rückgang des Rauschtrinkens bei 12- bis 17-jährigen Jugendlichen (von 20,4% in 2008 auf 15,2% in 2011) zeigen sich auch erste Effekte. Dennoch hat die Kampagne damit noch nicht alle Ziele erreicht, wie die BZgA in der aktuellen Ausgabe ihres Newsletters zur Alkoholprävention berichtet. Riskantes Trinken sei vor allem bei männlichen Jugendlichen und in der Gruppe der jungen Erwachsenen weiterhin verbreitet. Die Präventionsarbeit müsse mit unvermindert hohem Einsatz weitergeführt werden, um langfristig Verhaltensänderungen in der nachwachsenden Generation zu erreichen. Daher hat die BZgA ihre Kampagne weiterentwickelt. Mit einem stärker geschlechtsspezifischen Ansatz und einer erwachseneren Ansprache soll nun die Altersgruppe der 18- bis 20-Jährigen und hier vor allem die jungen Männer noch besser erreicht werden.  

Wie Expertenstimmen in der aktuellen Newsletter-Ausgabe deutlich machen, findet „Alkohol? Kenn dein Limit.“ sowohl auf Landesebene, als auch bei Sucht- und Medienforschern Aner-kennung. In einem Interview spricht Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr zudem über die Bedeutung von Alkoholprävention in Deutschland, über die Vorbildfunktion von Eltern und Erwachsenen sowie über gesetzliche Maßnahmen.

Der Newsletter „Alkoholspiegel“ informiert in regelmäßigen Abständen über die Arbeit der BZgA sowie Entwicklungen im Bereich der Alkoholprävention. Er steht unter <link http: www.bzga.de presse publikationen _blank external-link-new-window externen link in neuem>www.bzga.de/presse/publikationen/ zum Download bereit.
Bestellungen sind im Internet unter <link http: www.bzga.de infomaterialien suchtvorbeugung _blank external-link-new-window externen link in neuem>www.bzga.de/infomaterialien/suchtvorbeugung/ sowie per Fax unter 0221-8992257 oder per E-Mail unter order@bzga.de möglich. Der Newsletter wird kostenlos abgegeben.

Quelle: BZgA vom 07.12.2012

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