Jugendsozialarbeit

60 Jahre Jugendbewährungshilfe Berlin

Die Bewährungshilfe für Jugendliche und Heranwachsende in Berlin begeht 2010 ihr 60-jähriges Jubiläum. Aus diesem Anlass findet heute ein Hoffest am zentralen Dienstgebäude der Jugendbewährungshilfe in der Buschkrugallee statt. Die Jubiläumsfeierlichkeiten werden von der Staatssekretärin für Bildung, Jugend und Familie, Claudia Zinke eröffnet.

10.09.2010

"Zuverlässig und in intensiver pädagogischer Einzelfallarbeit leistet die Bewährungshilfe ihren Beitrag in der Auseinandersetzung und Bekämpfung von Jugendkriminalität in Berlin. Etwa 75 bis 80 Prozent der Bewährungsaufsichten werden positiv beendet. Das zeigt, dass es gelingen kann, jungen Menschen wieder eine Perspektive außerhalb krimineller Strukturen zu geben", würdigt Staatssekretärin Claudia Zinke die Arbeit der Bewährungshilfe.

Zurzeit werden über 2.200 junge, straffällig gewordene Menschen aus Berlin von 41 Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfern in der Hauptzentrale in Neukölln und in 7 weiteren über die Stadt verteilten Außenstellen betreut. Das Ziel, straffällig gewordene junge Menschen zu befähigen, ein selbstständiges eigenverantwortliches Leben frei von Straftaten zu führen, wird insbesondere auch dadurch erreicht, dass sich die Jugendbewährungshilfe ein umfängliches Netz von zusätzlichen Hilfsangeboten im Zusammenwirken mit öffentlichen und freien Trägern geschaffen hat und damit passgenau und wirkungsvoll auf die verschiedenen Problemlagen der unter Bewährung Stehenden reagieren kann. Bewährungshilfe hat sich als Methode und Institution insbesondere durch die entwicklungsfördernde Beziehungsarbeit mit dem Jugendlichen/ Heranwachsenden selbst bewährt und ist im Bereich der Jugendstrafrechtspflege nicht mehr wegzudenken.

Die Jugendbewährungshilfe nahm ihre Arbeit im Jahr 1950, drei Jahre vor dem Inkrafttreten des Jugendgerichtsgesetzes, auf und ist damit die älteste bestehende Bewährungshilfeeinrichtung in der Bundesrepublik Deutschland. Der Umgang mit Jugendkriminalität wurde in Berlin von Beginn an schwerpunktmäßig auch als Aufgabe der Jugendsozialarbeit angesehen und die Jugendbewährungshilfe wurde somit der für Jugend zuständigen Senatsverwaltung zugeordnet. Die Einbindung und Zuordnung in den Jugendhilfebereich unterstützt die Arbeit der Jugendbewährungshilfe in ihrer Effektivität und bis zu 80 Prozent der ausgesprochenen Bewährungsaufsichten werden positiv beendet.

Herausgeber: Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung des Landes Berlin - Landesjugendamt

 

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