Kinder- und Jugendarbeit

60 Jahre Deutsche Sportjugend

Die Deutsche Sportjugend im Deutschen Olympischen Sportbund feiert im Jahr 2010 ihr 60-jähriges Bestehen.

14.01.2010

Am 10. Dezember 1950 wurde im Rathaus von Hannover der formelle Gründungsakt des Deutschen Sportbundes (DSB) vollzogen. Mit der überwältigenden Mehrheit von 91:5 Stimmen wurde von den Delegierten der Verbände dort dem Wunsch der "Arbeitsgemeinschaft der deutschen Sportjugend" entsprochen, im neu gewählten Präsidium des DSB vertreten zu sein.

"Die deutsche Sportjugend, vertreten durch die Jugendwarte der Landessportbünde und der Fachsportverbände, ist vom 7. - 9. April in Bayrischzell zusammengekommen. Die so vertretene Sportjugend erklärt, dass eine enge Zusammenfassung der sporttreibenden Jugend wegen der anfallenden Aufgaben dringend erforderlich ist und nicht länger hinausgeschoben werden kann. Deshalb bilden die anwesenden Vertreter die „Arbeitsgemeinschaft der deutschen Sportjugend.“ Die Zusammenarbeit ist freiwillig. Die Arbeitsgemeinschaft hat die Aufgabe, die Jugendarbeit in den Sportorganisationen selbst zu verstärken und zu vertiefen. Sie arbeitet in parteipolitischer, konfessioneller und rassischer Neutralität. Die Arbeitsgemeinschaft vertritt außerdem die Interessen der Sportjugend im Bund, bei dessen Organen und bei Körperschaften (Bundesjugendring, Arbeitsgemeinschaft für Jugendpflege und Jugendfürsorge usw.), die für die Förderung der sportlichen Erziehungsarbeit und der Jugendpflege in Frage kommen. Die laufende Arbeit wird von einem Ausschuss von sieben Jugendvertretern nach einer besonderen Geschäftsordnung erledigt. Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft ist Martin Gaßner, München." So lautete der Beschluss vor 60 Jahren.

Weitere Informationen unter: www.dsj.de

Quelle: Deutsche Sportjugend im Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) e.V. Newsletter Nr. 1

 

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