Sozialpolitik

1,1 Milliarden Euro zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit in Italien

Die Jugendbeschäftigungsinitiative nimmt an Fahrt auf: nach Frankreich ist Italien das zweite Land, das jetzt Mittel aus der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen abrufen kann.

11.07.2014

Die Europäische Kommission hat heute (Freitag) das operationelle Programm Italiens zur Durchführung der Beschäftigungsinitiative angenommen.

Italien wird 1,5  Mrd. Euro aus unterschiedlichen Quellen mobilisieren, darunter 1,1 Mrd. Euro aus der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen und dem Europäischer Sozialfonds, um jungen Menschen bei der Jobsuche zu helfen. Sozialkommissar László Andor sagte: "Das Programm Italiens zur Umsetzung der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen ist sehr ehrgeizig. Es soll über eine halbe Million junge Italienerinnen und Italiener erreichen, die gegenwärtig weder einen Arbeitsplatz haben, noch eine Ausbildung absolvieren. Das veranschaulicht, wie dringlich es ist, jedem jungen Menschen eine echte Chance auf dem Arbeitsmarkt zu geben."

Über eine Million Italienerinnen und Italiener im Alter zwischen 15 und 24 Jahren haben derzeit weder eine Arbeit, noch absolvieren sie eine schulische oder berufliche Ausbildung. Für die Gruppe der 15- bis 29-jährigen ist die Zahl fast doppelt so hoch. Das heute angenommene operationelle Programm dient der Umsetzung der Jugendgarantie. Die Jugendgarantie soll  gewährleisten, dass allen jungen Menschen unter 25 Jahren innerhalb von vier Monaten, nachdem sie arbeitslos geworden sind oder eine formelle Ausbildung beendet haben, eine hochwertige Arbeitsstelle, Ausbildung oder Weiterbildung angeboten wird. In Italien wird die Jugendgarantie auch auf Personen bis 29 Jahre ausgedehnt.

Angeboten wird eine breite Palette an Unterstützung: Berufsbildungsmaßnahmen, Arbeitsvermittlung,  Lehrstellenangebote, Praktika, die Förderung von Selbständigkeit und Unternehmensgründung,  nationale und länderübergreifende Möglichkeiten für berufliche Mobilität und schließlich ein Zivildienst-System mit der Möglichkeit der Zertifizierung neuer Kompetenzen. Ein anderes wichtiges Element ist das persönliche Engagement: Die Teilnehmer müssen eine individuelle Vereinbarung ("Patto di attivazione") unterschreiben, wenn sie sich für eine Ausbildungsmaßnahme einschreiben.

Um die Finanzmittel für die Beschäftigungsinitiative so schnell wie möglich abzurufen, können die Mitgliedstaaten von verschiedenen Sonderregeln Gebrauch machen. In Ländern, in denen die Mittel aus der Beschäftigungsinitiative im Rahmen eines speziellen operationellen Programms eingesetzt werden – wie im Falle Italiens –, kann ein solches Programm noch vor der Partnerschaftsvereinbarung angenommen werden, die die Grundlage für die Nutzung aller Europäischen Struktur- und Investitionsfonds in dem Land im Zeitraum 2014-20 bildet. Darüber hinaus können die von den Mitgliedstaaten ab dem 1. September 2013 getätigten Ausgaben aus der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen erstattet werden, d. h. sogar vor Genehmigung der Programme. Außerdem erfordert die Aufstockung der EU-Finanzmittel für die Jugendbeschäftigungsinitiative keine Kofinanzierung auf nationaler Ebene; lediglich der ESF-Beitrag zur Initiative muss kofinanziert werden.

Am 11. Juli kommen Experten der Kommission und der Mitgliedstaaten in Brüssel zu einem von der Kommission veranstalteten Fachseminar zusammen, um die Planung und die praktische Umsetzung der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen weiter voranzutreiben.

Mehr in der ausführlichen <link http: europa.eu rapid press-release_ip-14-826_de.htm _blank external-link-new-window external link in new>Pressemitteilung. Über die EU-Maßnahmen zur Bekämpfung der Jugenderwerbslosigkeit informiert ein <link http: europa.eu rapid press-release_memo-14-466_en.htm _blank external-link-new-window external link in new>Memo in englischer Sprache.

Quelle: Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland vom 11.07.2014

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