Sexuelle Gewalt: Jugendverbände gegen Täter in den eigenen Reihen
Im Rahmen der ersten bundesweiten PräTect-Qualifizierungsreihe zur Prävention sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in der Jugendarbeit wurden 18 Teilnehmende aus ganz Deutschland für die Einrichtung präventionswirksamer Strukturen in ihren Organisationen fit gemacht.
„Ich bin sehr froh, dass wir in der Jugendarbeit mit dem Thema „sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche“ offen umgehen, klare Strategien zur Abschreckung von Tätern haben und bei Vorfällen schnell und verantwortungsvoll reagieren können“, so Martina Kobriger, Präsidentin des Bayerischen Jugendrings (BJR). Gemeinsam mit Florian Dallmann, dem stellvertretenden Vorsitzenden des Deutschen Bundesjugendrings (DBJR), übergab sie die Abschlusszertifikate an 18 Absolventinnen und Absolventen einer besonderen Fortbildung: Die Qualifizierungsreihe „PräTect …keine Täter in den eigenen Reihen!“, die aus einem Präventionsprojekt des BJR hervorging und erstmals bundesweit angeboten wurde, befähigt Führungskräfte der Jugendarbeit, präventive Strukturen in ihren Organisationen zu schaffen und auszubauen.
Vertreter/-innen aus Politik und Fachwelt einig: Präventionsprojekt muss weitergehen
Lückenlose Kontrolle nicht zielführend
Die Absolventinnen und Absolventen der Qualifizierungsreihe stellten die Ergebnisse ihrer einjährigen Arbeit vor und diskutierten mit den Teilnehmenden über mögliche Wege, Prävention in ihren Jugendverbänden zu verankern. Prof. Wolff und Kai Sachs als Experten betonten, dass nur durch langfristige Prozesse der Organisationsentwicklung Missbrauch in Institutionen wirksam verhindert werden könne. Die aktuelle Krise biete die Chance, solche Prozesse flächendeckend einzuleiten. Diskussionen um gesetzliche Verschärfungen mit dem Ziel möglichst lückenloser Kontrolle der Verantwortlichen seien „Stellvertreterdebatten“ und im Hinblick auf den wirksamen Schutz von Kindern und Jugendlichen nicht zielführend. Es ginge vielmehr darum, aufbauend auf bewährten Maßnahmen, die es in vielen Arbeitsfeldern wie z.B. der Jugendarbeit bereits gibt, allgemeine, verbindliche Mindeststandards für Präventionskonzepte einzuführen. Diese müssten dann alle Institutionen, die mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben, verpflichtend umsetzen: etwa externe Beschwerdemöglichkeiten oder die feste Verankerung entsprechender fachlicher Fortbildung.
Offenheit und Transparenz statt Pseudo-Sicherheit durch Führungszeugnisse
BJR-Präsidentin Kobriger unterstrich, dass eine informierte, transparente Organisationskultur sowie ein Klima, das die Beteiligung von Kindern fördert und ernst nimmt, sich als wirksame institutionelle Schutzfaktoren erwiesen hätten. „Kinder und Jugendliche in ihren Rechten zu achten, Offenheit im Umgang miteinander und transparente Strukturen tragen ganz wesentlich zu einer Kultur des Hinsehens bei, die wir so dringend brauchen. Führungszeugnisse – auch das erweiterte – können eine Pseudo-Sicherheit suggerieren, die genau diese Haltung unterläuft.“ Der BJR vertritt die Position, dass Führungszeugnisse keinesfalls ausreichende Sicherheit bieten können, was die persönliche Eignung von (haupt- oder ehrenamtlichen) Mitarbeiter/-innen angeht. „Eine Verschärfung der geltenden Gesetze in diesem Punkt ist nicht erforderlich. Sie würde nur den unverzichtbaren Prozess der Organisationsveränderung, der kontinuierlich lebendig gehalten werden muss, vorschnell wieder beenden“, so Kobriger. „Allzu leicht wiegt man sich innerhalb einer Organisation in Sicherheit, wenn überall nur weiße Westen blitzen. Aber genau diese Einstellung gilt es mit allem Nachdruck zu bekämpfen.“ Gerade im Bereich des Sexualstrafrechts bestehen hohe Dunkelziffern, viele Straftaten werden den Ermittlungsbehörden nie oder erst nach vielen Jahren bekannt.
Quelle: Bayerischer Jugendring
ik





